Wer ins Gefängnis muss, stellt sich sicherlich die Frage, was mit seinem Haustier geschieht. Die rechtliche Behandlung von Haustieren in solchen Situationen variiert je nach Land und den spezifischen Umständen des Falls. Ist es prinzipiell möglich, Haustiere mit ins Gefängnis zu nehmen? Wir klären auf.
Unsere Autorin Anna Chiara lebt seit 14 Jahren mit ihrer Katze Anouk zusammen. Ihre Erfahrungen teilt sie in zahlreichen Ratgeber-Artikeln. Alle Tipps und Tricks, die du hier liest, haben die beiden für dich getestet.
Haustiere im Gefängnis halten: Nur ein Tier ist erlaubt
Wer eine Strafe in der JVA absitzen muss, würde sicherlich gerne seinen tierischen Liebling mitnehmen. Allerdings wäre die Haltung eines Hundes im Gefängnis schier nicht artgerecht. Abgesehen davon sind in den meisten Gefängnisse keine Haustiere im Zellentrakt erlaubt. Diese Regelung beruht auf verschiedenen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
Egal, ob Hund oder Katze – die Vierbeiner könnten Unruhe stiften oder bei den Insassen allergische Reaktionen auslösen. Außerdem würden die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Tiere nicht gerecht werden. Die sowieso schon begrenzten Ressourcen der JVAs, wie Platz, Geld und Nahrung würden durch Tiere zusätzlich belastet werden.
Die Ausnahme: Wie so oft macht Bayern einfach mal seine eigenen Gesetze. Laut einem Beschluss des Landgerichts Regensburg ist es gestattet, Wellensittiche im Gefängnis zu halten. Die Bedingung: Das Tier muss nachweislich negativ auf Chlamydien, Psittakose und Salmonellen getestet sein.
Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich ins Gefängnis muss?
In der Regel musst du dich vor Haftantritt selbst darum kümmern, wo dein Tier für die Zeit, in der du weg bist, unterkommt. Du kannst bei deiner Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis nachfragen, ob jemand deinen Liebling aufnimmt. Bislang haben auch örtliche Tierschutzvereine und lokale Tierheime Haustiere von Häftlingen aufgenommen. Da die meisten Einrichtungen momentan stark überlastet sind, verhängen viele allerdings einen Aufnahmestopp.
Die Rheinische Post berichtet von einem Fall, bei dem sich ein Anwalt dazu bereit erklärt hat, den Hund eines Häftlings zu versorgen. Sogar Polizisten und Polizistinnen würden sich gelegentlich um zurückgebliebene Tiere kümmern, so das Magazin Deine Tierwelt. Wenn alle Stricke reißen, bleibt als letzte Instanz nur noch eine Tierpension – wobei die Kosten für die Haftzeit wohl kaum bezahlbar sind.
Besuch von Bello und Miezi hinter Gittern – geht das?
Ist Besucherzeit in der JVA, freuen sich viele Insassen, ihre Familien und Freund:innen zu sehen. Pelzige Familienmitglieder dürfen allerdings selten mitkommen. Viele Gefängnisse erlauben Besuche von Familienmitgliedern und Freunden, aber die Mitnahme von Haustieren ist normalerweise nicht gestattet.
In einigen Haftanstalten ist es den Häftlingen erlaubt, ihre Haustiere in einem abgegrenzten Bereich des Gefängnisgeländes zu sehen. Das gilt jedoch in der Regel nur für Hunde. In individuellen Fällen ist es sogar gestattet, das Haustier draußen zu besuchen, sprich außerhalb der Haft. Hier entscheidet jedoch der Einzelfall.
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Endlich draußen – und was nun?
Nach der Haftentlassung kannst du deinen Pelzfreund natürlich wieder in die Arme schließen. Du darfst ihn auch wieder bei dir aufnehmen, sofern du finanziell in der Lage bist, für Pflege und Unterhalt zu sorgen.