Der Gedanke, unsere Fellnase allein zurückzulassen, schmerzt und bringt gleichzeitig eine tiefe Unsicherheit mit sich. Was passiert mit Hund und Katze, wenn wir mal sterben? Muss das Haustier dann ins Tierheim oder können Tiere im Nachlass vererbt werden? Wir von wmn haben uns für den Ernstfall schlau gemacht.
Unsere Autorin Anna Chiara lebt seit 14 Jahren mit ihrer Katze Anouk zusammen. Ihre Erfahrungen teilt sie in zahlreichen Ratgeber-Artikeln. Alle Tipps und Tricks, die du hier liest, haben die beiden für dich getestet.
Tiere im Nachlass: Wer erbt Hund und Katze im Todesfall?
Vor dem Gesetz gelten Haustiere noch immer als „Dinge“. Daher behandelt man Hund und Katze im Falle deines Todes wie dein Konto, deine Wohnung oder deinen Laptop – als dein Eigentum, das unter den geltenden Bestimmungen vererbt wird. Möchtest du deinen Fellliebling einer bestimmten Person vererben, kannst du das in einem Testament schriftlich festlegen. Wichtig ist, das Dokument auch zu unterschreiben, damit es seine Gültigkeit nicht verliert. In den meisten Fällen werden die Vierbeiner im Testament jedoch nicht bedacht. Was passiert dann?
Hast du kein Testament, wird der Hund oder die Katze als Nachlass behandelt und an die gesetzlichen Erben übergeben. Aber auch hier kann es Probleme geben, beispielsweise wenn das Erbe abgelehnt wird oder die Verantwortlichen das Tier nicht aufnehmen können bzw. wollen. Um dafür zu sorgen, dass es deinem Pelzfreund auch nach deinem Tod an nichts fehlt, solltest du bereits zu Lebzeiten wichtige Vorkehrungen treffen.
Wer schreibt, der bleibt: Testament oder Schenkungsvertrag
Um Komplikationen zu vermeiden, ist es immer ratsam, ein Testament aufzusetzen, das genau regelt, wer dein Haustier erbt. Sprich dich vorher mit der betroffenen Person dazu ab und hole dir ihr Einverständnis ein. Wird das Erbe abgelehnt oder der- oder diejenige kümmert sich nicht artgerecht um dein Tier, werden die Tiere im Nachlass ausgeschlossen und an eine Ersatzperson übergeben. Das „Herumgereiche“ bedeutet für die trauernden Fellnasen zusätzlich Stress, den du vermeiden kannst, indem du im Vorhinein für klare Verhältnisse sorgst und alles schriftlich festhältst.
Alternativ kannst du zu Lebzeiten auch einen sogenannten Schenkungsvertrag aufsetzen, in dem du den neuen Halter oder die neue Halterin deines Haustieres schriftlich aufführst. Allerdings kommt dein Liebling dann nicht erst nach deinem Tod in sein neues Zuhause, sondern bereits ab dem Moment, ab dem der Vertrag rechtlich greift.
Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?
Ohne entsprechende Vorkehrungen landen verwaiste Vierbeiner häufig erst einmal im Tierheim. Um deinem Liebling diese Tortur zu ersparen, kannst du schon frühzeitig eine Alternative suchen. So weißt du, dass dein Haustier auch nach deinem Ableben in sicheren Händen ist. Die folgenden Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung:
Familie oder Freundeskreis
Um deine Tiere im Nachlass zu bedenken, bietet es sich an, eine:n Verantwortliche:n zu benennen, der oder die sich im Todesfall um deinen Liebling kümmert. Allerdings solltest du den- oder diejenige auch darüber in Kenntnis setzen und bestenfalls einen finanziellen Fond einrichtigen, um für die zukünftige Pflege des Tieres zu sorgen. Häufig übernehmen tierliebe Familienmitglieder, Menschen aus dem Freundeskreis oder vertraue Personen aus der Nachbarschaft gerne die Verantwortung für deinen Pelzfreund. Erkundige dich frühzeitig und klärt alle wichtigen Umstände.
Alternativ kannst du dich natürlich auch auf verschiedenen Online-Plattformen oder im Bekanntenkreis umhören. Vielleicht findest du jemanden, der Interesse hat, deinen Vierbeiner bei Zeiten bei sich aufzunehmen. Häufig gibt es immer jemanden, der jemanden kennt, der wiederum jemanden kennt…
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Tierheim oder Gnadenhof
Ist niemand in der Lage, dein Tier aufzunehmen, wird der verwaiste Vierbeiner meist erst einmal in die Obhut eines Tierheimes, eines Tierschutzvereinen, einer Rettungsorganisation oder sogar eines Gnadenhofs gegeben. Dort werden sie betreut, bis sich die Umstände geklärt oder bis sie ein neues Zuhause gefunden haben.
Was auch immer passiert: Du musst dir um deinen tierischen Begleiter keine Sorgen machen. In jedem Fall wird er nicht auf der Straße landen. Auch wenn du es nicht mehr kannst, wird dein Haustier stets umsorgt sein.