Die Ampelkoalition hat die Sanktionen für sogenannte Jobverweigerer beim Bürgergeld verschärft. Doch die neusten Daten der Bundesagentur für Arbeit offenbaren, dass nur wenige Empfänger:innen wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten überhaupt sanktioniert wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert diese Maßnahme als „Showpolitik“.
Knapp 16.000 Jobverweigerern wurde 2023 das Bürgergeld gekürzt
Im Zeitraum von Februar bis Dezember 2023 wurden aufgrund der Verweigerung der Arbeitssuche oder -aufnahme knapp 16.000 Bürgergeld-Empfänger:innen die Leistungen gekürzt. Diese Information wurde von der Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website veröffentlicht, nachdem das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet hatte.
In diesem Zeitraum gab es 15.774 Fälle, in denen die Leistungen aufgrund der Verweigerung von Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder gefördertem Arbeitsverhältnis gekürzt wurden. Es liegen keine spezifischen Daten für Januar 2023 vor. Von den insgesamt 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger:innen in Deutschland gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig.
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Härte Bürgergeld-Sanktionen wurde im Januar beschlossen
Im Januar genehmigte das Bundeskabinett Verschärfungen beim Bürgergeld. Künftig können Jobcenter das Bürgergeld für höchstens zwei Monate vollständig streichen, wenn Arbeitslose eine nachhaltige Arbeitsverweigerung zeigen. Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungskürzungen noch auf der alten Gesetzeslage.
Es ist jedoch wahrscheinlich, dass auf Basis der neuen Gesetzeslage weniger Menschen vollständig von einer Kürzung des Regelsatzes betroffen sein werden. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit sagte dem RND, dass die Grenzen für die Anwendung der Sanktionsverschärfung nun wesentlich enger seien.
Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, kritisierte die „Showpolitik“ der Ampelregierung. Er stellte fest: „Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.“