Das Bürgergeld gehört zu den Maßnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wer die Sozialleistung bezieht oder beantragen möchte, der hat sich mit Sicherheit schon einmal gefragt, ob man das Geld vom Staat auch dann erhält, wann man nicht in Deutschland lebt. Wir verraten dir, ob man Bürgergeld auch im Ausland beziehen kann.
Bürgergeld beziehen – die Voraussetzungen
Um herauszufinden, ob Bürgergeld auch im Ausland bezogen werden kann, sollte man sich zuerst mit den Bedingungen befassen, die erfüllt sein müssen, damit Bürgerinnen und Bürger überhaupt Anspruch auf Bürgergeld haben. Laut der Webseite der Bundesagentur für Arbeit zählen dazu:
- Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für deine Rente noch nicht erreicht haben.
- Du musst in der Lage sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
- Du oder Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Im Zusammenhang damit bedeutet „hilfebedürftig“, dass dein Einkommen oder das Einkommen deiner Bedarfsgemeinschaft unterhalb des Existenzminimums liegt und du deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kannst. Neben den bereits genannten drei Punkten gibt es einen weiteren entscheidenden Aspekt für den Anspruch auf Bürgergeld im Ausland: Um Bürgergeld zu erhalten, ist es notwendig, in Deutschland zu wohnen und hier den Lebensmittelpunkt zu haben.
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Bürgergeld im Ausland beziehen: Geht das überhaupt?
Die Voraussetzungen zeigen, dass es nicht möglich ist, Bürgergeld im Ausland zu beziehen. Diesen Umstand bestätigt auch eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber dem Nachrichtenportal Südkurier. Um Bürgergeld zu erhalten, ist es erforderlich, seinen Wohn- und Lebensmittelpunkt in Deutschland zu haben. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was bei einem Auslandsaufenthalt nicht der Fall ist.
Wenn du deinen Wohnort verlassen möchtest, beispielsweise für einen Urlaub, musst du dies im Voraus mit dem Jobcenter abklären, heißt es laut der Bundesagentur für Arbeit. Dein Jobcenter wird überprüfen, ob während dieser Zeit Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungen geplant sind. Wenn nicht, wird in der Regel deiner Abwesenheit zugestimmt.