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Bis zu 636 Euro: So hoch soll die Kindergrundsicherung laut Familienministerin ausfallen 

2025 soll das Kindergeld durch die sogenannte Grundsicherung abgelöst werden. Familienministerin Lisa Paus hat sich nun erstmals zur Höhe der Zahlung geäußert. So viel Geld soll es für unsere Kleinen geben.

Stempel mit der Aufschrift "Kindergrundsicherung" liegt zwischen Geldscheinen und Kinderfiguren.
© IMAGO/Christian Ohde

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Was vielen nicht bewusst ist: Auch Deutschland kämpft mit dem Problem der Kinderarmut. So soll nach Angaben einer Studie der Bertelsmann Stiftung mehr als jedes fünfte Kind davon betroffen sein. Dabei könnte die Energiekrise als auch die Inflation dieses Problem weiterhin verschärfen. Damit kein Kind in Deutschland in Armut aufwächst, soll ab 2025 die sogenannte Kindergrundsicherung eingeführt werden. Doch wie hoch soll diese überhaupt ausfallen? Zu der Höhe der Kindergrundsicherung hat sich Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen) nun erstmals geäußert. Alle Details.

Kindergrundsicherung soll laut Paus bis zu 636 Euro betragen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat Prognosen zur Höhe der geplanten Kindergrundsicherung für armutsgefährdete Kinder bekannt gegeben. Die Grünen-Politikerin teilte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit, dass sich die künftigen Leistungen möglicherweise auf 530 Euro für die jüngsten und bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder belaufen könnten.

„Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen“, sagte Paus. Die Beträge setzen sich folglich aus dem zukünftigen Betrag für die Kindergarantie und dem zusätzlichen Betrag für Kinder zusammen. Ab 2025 plant die Regierung, die Kindergrundsicherung einzuführen, um bisherige Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag zu bündeln und die Bürokratie zu reduzieren. Dies soll allen berechtigten Familien ermöglichen, die Leistungen zu beantragen.

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Die Kindergrundsicherung soll aus einem festen Garantiebetrag bestehen, der das aktuelle Kindergeld von 250 Euro pro Monat ersetzt, und einem zusätzlichen Beitrag, der je nach Bedürftigkeit und Alter des Kindes variiert. Der Garantiebetrag soll unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Jugendlichen gezahlt und alle zwei Jahre angepasst werden.

Merz nennt Kindergrundsicherung bürokratischen „Irrsinn“

CDU-Chef Friedrich Merz kritisiert die geplante Kindergrundsicherung der Ampelkoalition als ineffektiv. „Die Bürokratie der Kindergrundsicherung wird so aufgebläht, dass bei den Kindern am Ende des Tages kaum etwas übrig bleibt“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Von den 2,4 Milliarden, die ausgegeben werden sollen, werden 500 Millionen für zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbrannt. Das verdeutlicht die ganze Absurdität.“

Der Chef der CDU betonte, es sollte „keine neuen Gesetze geben, die mehr Bürokratie schaffen“. Eine Abschaffung der Kindergrundsicherung bei einem Wechsel der Regierung nach den Bundestagswahlen 2025 wird von Merz in Betracht gezogen. „Wir werden in jedem Fall das Heizungsgesetz dieser Bundesregierung rückgängig machen. Bei der Kindergrundsicherung schauen wir, was tatsächlich kommt“, sagte er. Er betonte, dass mehr Bildung für Kinder der richtige Weg sei, nicht mehr Transferleistungen für die Eltern. Denn diese „lösen nicht das Problem, das überhaupt erst zu Kinderarmut führt“, so Merz.

Quellen: Tagesschau, MDR und RND