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Familienministerium auf Sparkurs: Wer bald keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hat

Einige Familien werden demnächst weniger Geld zur Verfügung haben. Denn Eltern mit einem hohen Jahreseinkommen sollen bald kein Elterngeld mehr bekommen. Alle Details.

Eine Frau und ein Mann zusammen mit einem neugeborenem Baby.
© Getty Images/Maskot

Kindergelderhöhung 2023: So viel mehr bekommen Familien

Mit dem dritten Entlastungspaket will die Bundesregierung Familien weiter zusätzlich unterstützen und hebt die Sätze für das Kindergeld an. Wie viel mehr Eltern ab Januar 2023 bekommen, erfahrt ihr hier.

Nach der Geburt eines Kindes möchten die meisten Eltern erst einmal so viel Zeit wie möglich mit dem neuen Familienmitglied verbringen. An Arbeit ist in dieser Zeit daher nicht zu denken. Um das fehlende Einkommen etwas auszugleichen, hat die Bundesregierung das sogenannte Elterngeld eingeführt. Doch zukünftig müssen viele Eltern auf diese Zahlung wohl verzichten. Denn das Familienministerium ist auf Sparkurs. Ab welchem Jahreseinkommen Eltern kein Elterngeld mehr erhalten sollen, erfährst du hier.

Nur noch bei diesem Jahreseinkommen hast du Anspruch auf Elterngeld

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will in den kommenden Jahren einen strikten Haushaltskurs einhalten. So müssen laut dem Finanzministerium Ausgaben und Maßnahmen müssten priorisiert, Einsparpotenziale identifiziert und umgesetzt werden, wie der Spiegel berichtet. Diesen harten Kurs bekommen dabei auch andere Ministerien voll zu spüren – so auch das Familienministerium. So soll laut Informationen des Spiegels unter anderem Einsparungen beim Elterngeld geben. 

Demnach sollen nur noch Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Alle, die mehr verdienen, sollen die Zahlung dann nicht mehr erhalten. Bis dato liegt die Einkommensgrenze noch bei 300.000 Euro. Mit der Sparmaßnahme würde die Summer einfach halbiert werden und wie Eltern werden somit leer ausgehen.

https://dev2.wmn.de/stories/ungewoehnliche-berufe-diese-10-berufe-id496441

Betroffene müssen aktuell nicht in Panik geraten. Denn wie RTL berichtet, werden diejenigen, die Anspruch auf Elterngeld haben, weiterhin die aktuellen Leistungsbezüge erhalten. Es sind keine Einsparungen in diesem Bereich sind erstmal nicht geplant.

Diese Varianten des Elterngeldes gibt es

Das Elterngeld steht sowohl Müttern als auch Vätern zur Verfügung und kann entweder allein oder gemeinsam mit dem Partner bzw. der Partnerin beantragt werden. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten des Elterngeldes:

  1. Das Basiselterngeld kann für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten bis zu maximal zwölf Monaten gewährt werden, wenn nur ein Elternteil die Leistung in Anspruch nimmt. Wenn beide Eltern das Basiselterngeld nutzen, können sie es bis zu 14 Monate lang erhalten. Alleinerziehende haben ebenfalls einen Zeitraum von 14 Monaten zur Verfügung. Eltern von Frühchen können sogar noch länger Unterstützung erhalten. Die Höhe des Basiselterngeldes variiert je nach Einkommen und liegt zwischen 300 Euro und 1800 Euro.
  2. Durch die Nutzung von ElterngeldPlus besteht die Möglichkeit, den Geldbezug zu verlängern. Ab dem 15. Monat steht Ihnen die Plus-Variante zur Verfügung, die sogar doppelt so lange wie das Basiselterngeld gewährt wird. Wenn Sie jedoch nicht arbeiten, erhalten Sie nur die Hälfte des Zuschusses im Vergleich zum Basiselterngeld. Eltern, die in Teilzeit arbeiten, werden hingegen mit höheren Bezügen belohnt, die von 150 Euro bis zu 900 Euro pro Monat reichen können.
  3. Eltern, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf praktizieren, haben die Möglichkeit, den Partnerschaftsbonus zu erhalten. Dieser Bonus gewährt zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Aufgepasst: Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden oder online bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Wichtig dabei zu beachten ist, dass der Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes gestellt wird. Denn was viele nämlich nicht wissen: Das Elterngeld kann rückwirkend nur für maximal drei Monate gezahlt werden.