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E-Scooter-Verbot: Diese Städte 5 in Europa ziehen es durch

E-Scooter gehören seit rund 5 Jahren zu den beliebtesten Verkehrsmitteln. Doch sie sorgen auch für Unmut. Viele Städte haben deshalb ein striktes E-Scooter-Verbot ausgesprochen.

E-Scooter
© Tobias Arhelger - stock.adobe.com

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In den letzten fünf Jahren haben E-Scooter die Mobilität in europäischen Metropolen revolutioniert. Anbieter wie Bolt, Tier, Lime, Voi und Bird platzieren ihre elektrischen Roller an zentralen Punkten und ermöglichen per App eine unkomplizierte und schnelle Nutzung. Allerdings hat der Siegeszug der E-Scooter auch neue Herausforderungen geschaffen, die sogar in einigen Städten zu Diskussionen über ein mögliches E-Scooter-Verbot geführt haben.

In welchen europäischen Städten sind die modernen Verkehrsmittel tabu? Und wie stehen deutsche Städte zu E-Scootern? Wir haben uns schlau gemacht.

E-Scooter: In diesen europäischen Städten gibt es ein Verbot

Für viele, besonders junge Leute, ist sind E-Scooter eine echte Erleichterung, da sie kürzere Strecken ohne Abhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Auto bewältigen können. Doch die beliebten Leihroller stehen auch überall im Weg und verursachen nicht gerade wenige Unfälle.

Einige europäische Städte haben deshalb eine harte Maßnahme getroffen und ein striktes E-Scooter-Verbot ausgesprochen. Die Roller sind entweder ganz oder teilweise verboten. Die Regelungen variieren jedoch stark, da viele Städte ihre eigenen Richtlinien basierend auf Verkehrssicherheit und Infrastruktur entwickeln. Hier sind einige Beispiele:

E-Scooter
In gewissen europäischen Städten herrscht ein strenges E-Scooter-Verbot. Foto: Miljan Živković – stock.adobe.

Barcelona, Spanien:

E-Scooter sind in Barcelona in bestimmten Bereichen wie auf Gehwegen und in Parks verboten. Auch gibt es strikte Regeln zur Geschwindigkeit und Nutzung.

Paris, Frankreich:

Seit September 2023 sind öffentliche E-Scooter in Paris vollständig verboten. Dies geschah nach einer Abstimmung, bei der die Mehrheit der Wähler für ein Verbot stimmte.

London, UK:

Während private E-Scooter in London im öffentlichen Raum verboten sind, gibt es einige Pilotprojekte mit bestimmten E-Scooter-Anbietern, die zugelassen sind. Das generelle Fahren von privaten Scootern bleibt jedoch illegal.

Kopenhagen, Dänemark:

Kopenhagen hat zeitweise E-Scooter in der Innenstadt verboten. Inzwischen sind sie aber mit strikten Regeln und Einschränkungen wieder erlaubt.

E-Scooter-Verbot in Deutschland? Gelsenkirchen macht den Anfang

Gelsenkirchen ist die erste Stadt in Deutschland, die ein E-Scooter-Verbot durchgesetzt hat. Seit April sind die Leihroller von Anbietern wie Tier und Bolt nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen erlaubt. Die private Nutzung der Roller bleibt aber erlaubt. Wie sieht es in anderen deutschen Städten aus?

Andere Städte und Gemeinden regeln die Nutzung von E-Scootern durch strikte Vorgaben zur Nutzung auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder in Parks. Hier gibt es E-Scooter-Einschränkungen:

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Hamburg:

Hier gibt es strenge Regeln bezüglich der Abstellorte. E-Scooter dürfen nicht in Parks oder auf Gehwegen abgestellt werden. Die Stadt hat spezielle Parkzonen eingerichtet, und Verstöße werden sanktioniert.

Berlin:

Auch Berlin hat Maßnahmen ergriffen, um das Chaos beim Abstellen von E-Scootern zu reduzieren. E-Scooter dürfen nicht in bestimmten Gebieten wie auf Gehwegen in belebten Gegenden oder in Parks abgestellt werden. Es gibt spezielle Abstellzonen.

München:

In München gibt es ebenfalls klare Vorgaben zur Nutzung und zum Abstellen. Bestimmte Bereiche wie Fußgängerzonen und Parks sind für das Fahren und Abstellen von E-Scootern gesperrt. Besonders in der Altstadt werden Verstöße streng überwacht.

Köln:

Hier sind E-Scooter in stark frequentierten Bereichen wie Fußgängerzonen und entlang des Rheinufers verboten. Außerdem gibt es strikte Regeln, was das Parken betrifft, um Gehwege frei zu halten.

Frankfurt am Main:

Ähnlich wie in anderen Großstädten gibt es auch hier ein Verbot für das Fahren und Abstellen in bestimmten Zonen wie Parks und Fußgängerbereichen.