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Einnahmen aus erneuerbaren Energien: In diesem Fall sind sie steuerfrei

Kleine Photovoltaik-Anlagen sind meist steuerfrei. Doch in einigen Ausnahmefällen musst du doch eine Steuer zahlen. Lies hier, was du beachten musst.

Frau erneuerbare Energien
© IMAGO/Westend61

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Immer mehr Menschen möchten auch im eigenen Haushalt auf erneuerbare Energien setzen und schaffen sich deshalb Photovoltaik-Anlagen an. Doch nicht immer ist die Nutzung des daraus erzeugten Stroms beziehungsweise der Verkauf dieses Stroms steuerfrei. In diesem Artikel verraten wir dir daher, wie viele Kilowatt du mit kleinen Photovoltaik-Anlagen erzeugen darfst, ohne dass dafür Einkommenssteuer anfällt.

Photovoltaik-Anlagen werden oft subventioniert

In einigen Bundesländern werden die Anschaffung und Installation von Mini-Photovoltaik-Anlagen gefördert. Diese Anlagen können dabei beispielsweise auf dem Dach des eignen Hauses oder dem Balkon der eigenen Wohnung angebracht werden und dort aus der Sonnenenergie Strom produzieren.

Auch an Nebengebäuden wie beispielsweise Garagen, Carports oder Gartenhäusern dürfen die kleinen Photovoltaik-Anlagen angebracht werden.

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In diesem Fall sind die Einnahmen aus erneuerbaren Energien steuerfrei

Doch nicht immer sind alle Einnahmen aus den eigenen Photovoltaik-Anlagen steuerfrei. Sowohl die Einnahmen aus dem Verkauf des durch die Anlagen generierten Stroms als auch die private Nutzung des Stroms sind nur von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Nennleistung der installierten Anlage nicht größer als 30 Kilowatt ist. Das gilt zumindest bei Einfamilienhäusern.

Frau Photovoltaik
Um herauszufinden, ob die Photovoltaik-Anlage steuerfrei ist, musst du die Nennleistung beachten. Foto: IMAGO/Westend61

Bei Mehrfamilienhäusern darf die Nennleistung die Grenze von 15 Kilowatt pro Wohnung oder Gewerbeeinheit nicht überschreiten, damit die Einnahmen steuerfrei bleiben.

Hinzu kommt noch eine Obergrenze von insgesamt 100 Kilowatt pro Steuerzahler:in beziehungsweise Mitunternehmerschaft. Somit ist also auch die Kombination aus mehreren Anlagen nur bis zu dieser genannten Obergrenze möglich – auch wenn die Anlagen auf verschiedenen Grundstücken stehen.

Fazit: Die Anlagen müssen zum Gebäude gehören

Kleine Photovoltaik-Anlagen sind somit größtenteils steuerfrei. Allerdings eben nur, wenn sie auch an einem Gebäude angebracht sind. Stehen sie auf Freiflächen, wie etwa Gärten oder Wiesen, so sind sie nicht von der Steuer befreit – ganz unabhängig von der Größe der Anlage selbst.

Wenn du also überlegst, dir eine solche Anlage anzuschaffen, solltest du zunächst prüfen, wo du sie anbringen kannst, welche Leistung sie hat und auch, ob die Anschaffung der Anlage in deinem Bundesland subventioniert wird.