Ab 2025 beträgt das Kindergeld in Deutschland 255 Euro pro Kind. Dabei fließen immer mehr Kindergeld-Zahlungen ins Ausland. In welche Länder das Geld überwiesen wird und wer berechtigt ist, Kindergeld im Ausland zu erhalten, erfährst du hier.
So viel Kindergeld wird ins Ausland überwiesen
Zum zweiten Mal in Folge hat die Bundesarbeitsagentur in diesem Jahr über 500 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen. Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf eine Anfrage bei der Behörde berichtet, flossen 2023 insgesamt 525,7 Millionen Euro auf ausländische Konten. Ein Grund für die gestiegenen Zahlungen ist die Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2023.
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Die Anzahl der Kinder, für die Kindergeld ins Ausland gezahlt wird, ist hingegen gesunken. Laut den Angaben der Agentur erhielten im Jahr 2023 rund 313.000 im Ausland lebende Kinder diese Leistung. Davon leben 307.000 in EU-Staaten wie Rumänien, Tschechien, Kroatien oder Frankreich, erklärte eine Sprecherin der Bundesarbeitsagentur. “Mehr als die Hälfte davon, nämlich 171.000, lebt in Polen”, erklärt die Sprecherin. Im Jahr 2022 lag die Gesamtzahl der im Ausland lebenden kindergeldberechtigten Kinder noch bei 324.000.
Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland – Wer ist berechtigt?
Doch wie kann es sein, dass Kindergeld ins EU-Ausland überwiesen wird? Laut der Bundesagentur für Arbeit gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Wer als deutsche:r Staatsbürger:in im Ausland lebt und Kindergeld aus Deutschland beziehen möchte, muss entweder hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig sein, so behandelt werden oder – falls nur eine beschränkte Steuerpflicht besteht – eine sozialversicherungspflichtige Anstellung in Deutschland haben.
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Für Bürger:innen der EU, des EWR oder der Schweiz gelten andere Bestimmungen. Wer nach August 2019 nach Deutschland zieht, muss ab dem vierten Monat die Bedingungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllen. Diese gelten, wenn:
- Die Zugezogenen sind selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig.
- Sie sind arbeitssuchend oder unfreiwillig arbeitslos.
- Das Freizügigkeitsrecht kann von einem Familienangehörigen abgeleitet werden.
- Sie verfügen über ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben.