In wenigen Tagen findet die Bundestagswahl statt. Durch ihre Stimme entscheiden die Wähler:innen über die Zusammensetzung des Parlaments. Viele Abgeordnete werden neu in den Bundestag einziehen. Andere werden ihr Mandat verteidigen oder verlieren. Doch wie hoch ist das Gehalt eines/einer Bundesabgeordneten eigentlich? Hier erfährst du es.
Wie hoch ist das Gehalt von Bundesabgeordneten?
Das Gehalt von Abgeordneten ist in Deutschland ein häufig diskutiertes Thema. Offiziell wird die Abgeordnetenentschädigung, wie das Gehalt genannt wird, ab Januar 2025 mit 11.227,20 Euro monatlich beziffert, wie es auf der Webseite des Bundestages heißt. Diese Summe unterliegt der Einkommenssteuer, während Abgeordnete keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung leisten müssen. Zudem gibt es keine Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt oder Urlaubsgeld.
Lesetipp: So hoch ist das Durchschnittsgehalt in Deutschland – liegst du darüber?
Zusatzleistungen: Die Aufwandspauschale
Neben dem Grundgehalt erhalten Abgeordnete eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 5.349,58 Euro, wie es auf der Webseite des Bundestages heißt. Diese Pauschale ist steuerfrei und soll dazu dienen, die zusätzlichen Kosten zu decken, die durch den Beruf entstehen – wie etwa für Wahlkreisbüros oder die Notwendigkeit, einen zweiten Wohnsitz in Berlin zu unterhalten. Teil dieser Pauschale ist auch die Bereitstellung eines Büros (54 Quadratmeter) in Berlin für den Abgeordneten und seine Mitarbeiter, das mit Kommunikationsgeräten und Möbeln ausgestattet wird.
Ausstattungsbudget: Geld für Büromaterialien
Jährlich haben Abgeordnete die Möglichkeit, bis zu 5.349,58 Euro für Büroausstattung wie Laptops, Handys oder Kopfhörer auszugeben. Dieses Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern muss für die Ausstattung verwendet werden. Die Abgeordneten entscheiden selbst, wie sie den Betrag nutzen.
Dienstreisen und Reisekosten
Für Dienstreisen innerhalb Berlins können Abgeordnete auf die vorhandenen Dienstfahrzeuge zurückgreifen, heißt es auf der Webseite der Bundestages. Darüber hinaus erhalten sie eine Freifahrkarte für die Deutsche Bahn sowie eine Kostenerstattung für Flüge, wenn ihre Arbeit als Abgeordneter Reisen innerhalb Deutschlands erfordert. Reisen innerhalb ihres Wahlkreises müssen jedoch aus der bereits erwähnten Aufwandspauschale finanziert werden.
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Personalbudget: Geld für Mitarbeitende
Abgeordnete erhalten jährlich 25.874 Euro für die Bezahlung ihrer Mitarbeitenden, wie es auf der Webseite des Bundestages heißt. Allerdings wird dieses Geld nicht direkt an die Abgeordneten ausgezahlt, so der Bundestag. Stattdessen übernimmt die Bundestagsverwaltung die Zahlungen. Es ist zudem wichtig zu beachten, dass Verwandte der Abgeordneten nicht mit diesem Geld bezahlt werden dürfen.
Nebeneinkünfte: Zusatzverdienste der Abgeordneten
Abgeordnete haben die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte zu erzielen, müssen diese jedoch offenlegen. Oft nehmen sie weitere Ämter in ihrer Partei oder arbeiten als Mitglieder in Beiräten von Unternehmen und Stiftungen. Diese Nebeneinkünfte müssen ebenfalls versteuert werden. Laut einer Statistik haben fast 50 Prozent der Abgeordneten Nebeneinkünfte, die insgesamt 51 Millionen Euro ausmachen. Die Spanne reicht dabei von ein paar hundert Euro bis zu mehreren zehntausend Euro im Jahr.