Kennst du das? Der Kopf brummt, die Nase läuft und du hast Schüttelfrost – du bist krank und kannst nicht arbeiten. Damit du eine Krankschreibung für deinen Arbeitgeber bekommst, sollst du dich in der hausärztlichen Praxis vorstellen und dich dort erst einmal ins Wartezimmer setzen. Das kann dauern. Genau dieses Problem soll die Online-Krankschreibung durch Teleärzt:innen lösen. Aber wie funktioniert das eigentlich und was, wenn mein Arbeitgeber diese nicht akzeptiert?
Alles zur Online-Krankschreibung
Wie funktioniert die Online-Krankschreibung?
Grundsätzlich ist der Weg zur Online-Krankschreibung relativ leicht: Du buchst über einen Anbieter einen Wunschtermin zur Videosprechstunde mit einem Arzt oder einer Ärztin. Diese:r stellt dann nach ärztlichem Ermessen deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für deinen Arbeitgeber aus, der das Dokument wie gewohnt digital abfragen kann. Das klingt nach einer echten Erleichterung, oder? Außerdem: Die Leistungen der Teleärzt:innen sollen genauso wie Hausärzt:innen alle Behandlungsbereiche abdecken.
Achtung: Als Neupatient:in kann das ärztliche Fachpersonal dir eine AU für maximal drei Tage ausstellen. Für zuvor bekannte Patient:innen können AUs für sieben Tage ausgestellt werden. Für Folgebescheinigungen, also die erneute ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, gelten weitere Sonderregeln, erklärt die Verbraucherzentrale.
Ist die Online-Krankschreibung rechtlich sicher?
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Anbietern für ärztliche Betreuung per Video, die meist mit der unkomplizierten Online-Krankschreibung werben. Stiftung Warentest kürte den Marktführer Teleclinic mit Note 2,3 zum Testsieger unter sechs Anbietern. Der Vorteil: Viele Krankenkassen haben Kooperationen mit Teleclinic, sodass du als Versicherte:r das volle Leistungsangebot der Online-Ärzt:innen ohne zusätzliche Kosten nutzen kannst. Dazu zählen auch nächtliche Sprechstunden. Für eine Online-Krankschreibung können laut Stiftung Warentest nach der Ärzte-Gebührenverordnung dennoch Kosten in Höhe von 5,36 Euro anfallen.
Die Online-Krankschreibung ist laut Verbraucherzentrale rechtssicher. Achte jedoch penibel darauf, welchen Anbieter du auswählst und informiere dich vorher über seriöse Teleärzt:innen. Akzeptiert dein Arbeitgeber die Online-Krankschreibung nicht, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden. Allerdings ist sie nur nach ärztlichem Kontakt gültig. Das heißt, du musst per Telefon oder Video mit einer Ärztin oder einem Arzt gesprochen haben. Einfach nur ein Formular auszufüllen, reicht nicht aus. Bestehen seitens deines Arbeitgebers Zweifel an der Krankschreibung, bist du in der Beweispflicht.
Rechtslage: Das Bundesarbeitsgericht hat am 8. September 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber eine Krankschreibung von Arbeitnehmer:innen anfechten kann, wenn er „Umstände darlegt, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen.“
Was ist mit dem Datenschutz?
Unsere Gesundheitsdaten sind sehr sensibel und wir wollen natürlich nicht, dass diese an Dritte gelangen. Aber können wir uns überhaupt davor schützen, wenn wir uns eine Online-Krankschreibung holen? Zumindest müssen die Anbieter von Telemedizin alles dafür tun: Um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung per Video behandeln und darüber abrechnen zu können, müssen Ärzt:innen nämlich einen Videodienstleister nutzen, der gemäß den Vorgaben der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-SV) zertifiziert ist.
Dabei gehen die Anforderungen für den Video-Stream bezüglich Datenschutz und Datensicherheit in der sogenannten Anlage 31b des Bundesmantelvertrags der Ärzt:innen über die Anforderungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinaus. Darin sind zum Beispiel auch Werbung und die Weitergabe von Daten an Dritte untersagt.
Gibt es Alternativen zur Online-Krankschreibung über Tele-Ärzt:innen?
Ja! Wenn du es einfach nicht schaffst, dich zu deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin zu schleppen, kann diese:r dich auch telefonisch krankschreiben. Dieses Vorgehen hat sich während der Corona-Zeit etabliert und ist laut Angaben der Bundesregierung weiterhin zulässig: Bei leichten Erkrankungen kannst du durch deine:n Hausärzt:in auch per Telefon bis zu fünf Tage krankgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass du in der Praxis bereits als Patient:in bekannt bist.
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