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Arzttermin nicht rechtzeitig abgesagt: Diese Strafe fordern Kassenärzte 

Viele Praxen beklagen sich, dass Patient:innen unentschuldigt ihre Termine verstreichen lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert nun die Einführung eine Strafgebühr.

Arzthelferinnen stehen am Empfang.
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Einen Arzttermin vereinbaren und dann nicht erscheinen – ein Szenario, das in deutschen Praxen zum alltäglichen Geschäft gehört. Der Kassenärztliche Bundesvereinigung ist das ein Dorn im Auge. Sie möchte Patient:innen unentschuldigt ihre Termine verstreichen lassen, zur Kasse bitten und fordert die Einführung einer Strafgebühr. Die Krankenkassen können dieser Idee allerdings nichts abgewinnen. Alle Details.

Kassenärzte für Strafgebühr bei ungenutzten Arztterminen

Vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Situation vieler Arztpraxen fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Sanktionen für Patient:innen, die unentschuldigt ihren Arzttermin nicht wahrnehmen. Der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen sprach sich in der Bild dafür aus, dass eine solche Strafgebühr von den Krankenkassen getragen werden sollte.

Der Verbandschef erklärte, dass es äußerst ärgerlich sei, wenn Patienten Termine in Arztpraxen vereinbaren und diese dann ungenutzt verstreichen lassen. „Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben“, so Gassen. Deshalb sei es gerechtfertigt, dass Krankenkassen eine Ausfallgebühr zahlen, wenn ihre Versicherten Termine buchen und ohne Absage nicht erscheinen.

Bei einigen Praxen gibt es bereits eine Strafgebühr 

Wie die Bild berichtet, verlangen bereits einige Arztpraxen 40 Euro von Patienten, die ohne Entschuldigung ihrem Termin fernbleiben. In wiederholten Fällen kann die Gebühr sogar auf bis zu 100 Euro steigen.

Gassen äußerte Verständnis für dieses Vorgehen. Die Termine seien reserviert und stünden somit anderen Patient:innen nicht mehr zur Verfügung. „Vor diesem Hintergrund ist jede Forderung nach schnelleren und mehr Terminen einfach lächerlich“, erklärte er gegenüber der Bild. „Ganz zu schweigen von der bisher unverändert unzureichenden Vergütung, die für rund zehn Prozent der in Anspruch genommenen Termine bereits kein Honorar mehr auslöst.“

Krankenkassen: „Lehnen den Vorschlag ab“

Der Vorstoß kommt bei den Krankenkassen nicht gut an. „Wir lehnen den Vorschlag einer Strafzahlung ab“, erklärte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber der Berliner Morgenpost. Zwar sei es „absolut richtig, dass die Versorgung vor allem angesichts des Fachkräftemangels besser organisiert werden müsse“, betonte sie, doch anstelle immer neuer Strafzahlungen brauche es konkrete inhaltliche Konzepte.