Wenn man sich momentan das Kinoprogramm anschaut, gibt es einige Filme, für die man mal wieder ins Kino gehen würde. Der Film „Don’t Worry Darling“ mit Florence Pugh und Harry Styles, zum Beispiel, läuft seit ein paar Wochen in den deutschen Kinos. Bevor man ins Kino geht, fällt aber mindestens einmal der Satz, dass man sich im Voraus vielleicht etwas zu Trinken kauft, oder versucht, ein paar Snacks hineinzuschmuggeln, da das Kino-Popcorn einfach super teuer ist. Was darf man eigentlich mit ins Kino nehmen? Wir haben uns das mal genauer angeschaut.
Diese Dinge darfst du mit ins Kino nehmen
Gerade steigen die Preise überall, weswegen Aktivitäten wie ein Kinobesuch für viele Menschen schlichtweg zu teuer sein wird. Auch wenn die Tickets nicht immer superteuer sind, sind die Kosten drumherum hoch. Für ein Ticket, plus Popcorn und Getränk kann man schon mal um die 20 bis 30 Euro ausgeben. Aus diesem Grund haben wir uns informiert, was man eigentlich mit ins Kino mitnehmen darf.
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1. Schokoriegel, Bonbons & Kaugummis
In einem Interview gegenüber der Süddeutschen Zeitung hat der Geschäftsführer des deutschen Kinounternehmens Cineplex erklärt, dass jeder Filmpalast sein eigenes Hausrecht hat, das meistens das Mitbringen von Getränken und Speisen untersagt. Darunter würden allerdings nicht kleine Snacks, wie beispielsweise Schokoriegel, Bonbons und Kaugummis fallen.
2. Decken
Momentan gilt in vielen Einrichtungen die Regelung, dass nicht über 19 Grad geheizt werden darf. Diese Regelung trifft auch auf Kinos zu. In der Hausordnung der meisten Kinos findet sich keine Regel, dass man keine Decken mitnehmen darf. Natürlich solltest du jetzt nicht mit deiner dicken Bettdecke losziehen und es dir beim Film gemütlich machen. Dennoch kannst du eine Fleece-Decke mitnehmen, damit du beim Film nicht zu frieren anfängst.
Kinos haben das Recht auf Stichproben und können den Zutritt verwehren
Was man mit ins Kino nehmen darf, kommt generell auf den Kinobetreiber an. Laut Kim Ludolf Koch, dem Cineplex-Geschäftsführer, gelten Kinos als behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe. Aus diesem Grund darf das Personal auch bei Besucher:innen stichprobenartige Kontrollen durchführen und den Eintritt verbieten, wenn man die Tasche voller Essen und Getränke hat.
Diese Regelungen gelten natürlich nicht für medizinisch notwendige Nahrungsmittel oder Medikamente. Diese dürfen natürlich immer mitgenommen werden. In solchen Fällen redest du gegebenenfalls am besten mit dem Personal.