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3 Gründe dich zu freuen, dass Vertrauensarbeitszeit abgeschafft ist

Vertrauensarbeitszeit ist abgeschafft worden! Hier erfährst du, welche Auswirkungen dies auf dein Arbeitsleben haben wird.

Vertrauensarbeitszeit
Welche Auswirkungen hat das Verbot von Vertrauensarbeitszeit auf Arbeitnehmer:innen? Foto: Getty Images/ Klaus Vedfelt

Die Corona-Pandemie hat unseren Arbeitsalltag ganz schön durcheinander gebracht. Seit fast drei Jahren arbeiten noch immer viele Menschen im Homeoffice. Für Arbeitgeber:innen bedeutet das, dass sie die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer nicht kontrollieren können. Kurz gesagt: Sie arbeiten auf Vertrauensarbeitszeit. Vom Bundesarbeitsgericht wurde diese jetzt jedoch abgeschafft. Das bedeutet, dass jetzt Unternehmen von nun an verpflichtet ist, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer:innen zu erfassen. Was das für dich bedeutet, erfährst du hier.

Vertrauensarbeitszeit: Was ist das genau?

Vertrauensarbeitszeit steht für ein Arbeitszeitmodell, das auf Vertrauen basiert. Das heißt, der/die Arbeitnehmer:in erledigt die vereinbarten Aufgaben, ohne seine/ihre zeitliche Präsenz anzugeben. Kurz gesagt, der/die Arbeitnehmer:in erledigt seine/ihre Arbeit in seinem eigenen Rhythmus und muss sich nicht bei dem Vorgesetzten am Anfang und Ende der Schicht an- und abmelden. Die Arbeitszeiten werden somit nicht kontrolliert.

Positive Seiten: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Obwohl sich diese neue Regelung eher negativ für Arbeitnehmer:innen anhört, ist es das nicht.

1. Du musst nicht dauerhaft erreichbar sein

Ich habe früher auch auf Vertrauensbasis in meinem alten Job gearbeitet. Zwar war der Job sehr flexibel, allerdings wurde ich auch des Öfteren von meinem Vorgesetzten an meinen freien Tagen und Wochenende angerufen und gefragt, ob ich schnell was erledigen könne. Das ist mit dem Ende von Vertrauensarbeit vorbei. Da kann dein:e Vorgesetzt:e dich nur noch in den vorgeschriebenen Arbeitszeiten anrufen.

2. Überstunden müssen erfasst werden

Unkontrollierte Arbeitszeit zieht mit sich, dass man häufiger Überstunden gemacht werden, die nicht erfasst werden können. So können Überstunden nicht angerechnet oder ausgezahlt werden.

3. Arbeitszeiten müssen eingehalten werden

Für viele Arbeitnehmer:innen hat dies vor allem geheißen, dass die Arbeits- und Freizeit ineinander übergingen.

Durch diese neue Regelung sind die Arbeitszeiten regulierter. Arbeitnehmer:innen müssen ihre gesetzlich und vertraglich vorgeschriebenen Arbeitszeiten einhalten. Das hat zur Folge, dass es weniger unbezahlte und nicht-angerechnete Überstunden am Wochenende oder am Abend geben wird. Zusätzlich kann der/ die Arbeitgeber:in seine/ihre Angestellten nicht so einfach durch Überstunden und ungeregelte Arbeitszeiten ausnutzen.

Frau auf Bett mit Laptop
Arbeitszeiten sind jetzt wieder regulierter. Foto: Pexels / ANTONI SHKRABA production

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Mit der digitalen Stechuhr ist Homeoffice trotzdem möglich

Momentan gilt immer noch die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Betriebe. Arbeitnehmer:innen sollen immer noch, soweit es möglich ist, die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten. Bezüglich der neuen Regelung zur Arbeitszeiterfassung bedeutet dies, dass die Unternehmen eine sogenannte digitale Stechuhr erstellen müssen. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass jede:r Angestellte an seinem Schichtanfang- und ende eine Nachricht an den Vorgesetzten schreibt. So ist die Schicht schriftlich aufgenommen und die Arbeitszeiten werden eingehalten.

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