Du hast die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und möchtest dennoch in den Ruhestand eintreten? Das ist hierzulande tatsächlich möglich. Betroffene müssen dafür lediglich mit Abschlägen rechnen. Doch nicht immer funktioniert das reibungslos. In diesem Artikel verraten wir dir, in welchen Fällen dein Chef oder deine Chefin sogar erst zustimmen muss, bevor du in Rente gehen kannst.
Muss der Chef dem Renteneintritt zustimmen?
Wer früher in Rente geht, muss Abschläge zahlen
Wer in den Ruhestand eintreten möchte, muss in der Regel zunächst ein paar Voraussetzungen erfüllen, um anschließend auch Zahlungen von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten. Zum einen muss man natürlich eine gewisse Zeit lang in die Rentenkassen eingezahlt haben, zum anderen sollte man aber auch die Regelaltersgrenze erreicht haben. Letztere richtet sich nach dem Geburtsjahr der betroffenen Person und liegt demnach irgendwo zwischen 65 und 67 Jahren.
Hierzulande gibt es aber auch die Möglichkeit, etwas eher in Rente zu gehen – jedoch nicht ohne Gegenleistung. Denn Betroffene, die ein paar Jahre eher in den Ruhestand eintreten möchten, müssen gewisse Abschläge zahlen. Damit das möglich wird, benötigt man ebenfalls eine gewisse Anzahl an Beitrittsjahren und muss zusätzlich Abschläge zahlen. Pro Jahr, in dem man vorzeitig in Rente eintritt, erhält man demnach eine Rentenminderung von 3,6 Prozent.
In diesem Fall muss der Chef dem Eintritt in den Ruhestand zustimmen
Wenn du eher in den Ruhestand eintreten möchtest, sollte das eigentlich problemlos funktionieren. Und unter normalen Umständen hat da auch niemand mitzureden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, bei welcher dein Chef oder deine Chefin noch mitentscheiden darf.
Das ist immer dann der Fall, wenn in deinem Arbeitsvertrag eindeutig festgehalten ist, wann du in den Ruhestand eintreten darfst. Oft gibt es bestimmte Daten, an denen das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Das ist beispielsweise bei einigen Tarifverträgen der Fall. Aber auch ohne Tarifvertrag kann in deinem Arbeitsvertrag beispielsweise stehen, dass du erst mit 65 Jahren in Rente gehen darfst.
Wenn du trotzdem eher in den Ruhestand eintreten möchtest, so musst du das zunächst mit deinem Chef abklären. In vielen Fällen lässt sich dafür allerdings schnell eine Lösung finden.
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Fazit: Informiere dich rechtzeitig über deine Rente
Auch wenn es nicht dem Normalfall entspricht, so kann es doch sein, dass in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass du nicht frühzeitig in Rente gehen kannst. Im besten Fall sollte dir das jedoch nicht erst ein Jahr vor deinem geplanten Renteneintritt auffallen.
Kläre daher so früh wie möglich ab, wann du wie in Rente gehen kannst und suche im Zweifelsfall auch direkt das Gespräch zu deinem Chef beziehungsweise deiner Chefin. So kannst du alle Unklarheiten aus dem Weg schaffen und dir die Zeit bis zur Rente nicht unnötig erschweren.