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Witwenrente: Trotz Anspruch, 0 Euro im Bescheid? Das steckt dahinter

Verstirbt der Ehepartner oder die Ehepartnerin, hat der/die Hinterbliebene oftmals Anspruch auf eine Witwenrente. Wenn das Einkommen zu hoch ist, kann es allerdings auch zu Kürzungen kommen.

Eine ältere Dame sitzt auf dem Sofa und schaut ernst.
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Die Witwenrente soll den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen absichern. Doch nicht jeder kommt in den Genuss einer hohen Auszahlung. Denn wer ein zu hohes Einkommen aufweist, dem kann die Witwenrente gekürzt werden. Im schlimmsten Fall kann sie dann sogar null Euro betragen. Wann das genau der Fall ist, erfährst du hier.

Volle Witwenrente im Sterbevierteljahr

Die ersten drei Monate nach dem Tod eines Ehepartners beziehungsweise einer Ehepartnerin werden als „Sterbevierteljahr“ bezeichnet. In dieser Phase erhalten Witwen und Witwer von der Deutschen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen. Dies gilt auch für hinterbliebene Partner:innen aus eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Das eigene Einkommen der Hinterbliebenen bleibt während dieser Zeit unberücksichtigt. Falls die verstorbene Person noch keine Rente bezogen hatte, wird eine fiktive Erwerbsminderungsrente gezahlt, die der Verstorbene hätte erhalten können.

Was passiert nach dem Sterbevierteljahr?

Nach der Drei-Monats-Phase interessiert sich die Rentenversicherung für die Höhe des Einkommens der Witwe oder des Witwers. So müssen Bezieher:innen einer Witwenrente mit einer Kürzung der Hinterbliebenenrente rechnen, wenn sie ein eigenes Einkommen erzielen. Diese Regelung greift jedoch erst, wenn ihre Nettoeinnahmen den Freibetrag von 1.038,05 Euro überschreiten, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet.

Wenn das Einkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag überschreitet, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent angerechnet, so die Deutsche Rentenversicherung. Waisen sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen und können unbegrenzt zusätzlich verdienen.

Dieses Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet grundsätzlich die folgenden Einkünfte bei der Witwenrente an:

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Wenn du eines oder mehrere der aufgelisteten Einkommen erzielst, führt dein Rentenversicherungsträger die Einkommensanrechnung durch. Dabei werden von deinem Bruttoeinkommen pauschale Prozentsätze abgezogen, um dein Nettoeinkommen zu bestimmen.

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Kann die Witwenrente auch Null Euro betragen?

Ja, das passiert häufig, nicht nur direkt nach Ablauf des Sterbevierteljahrs, sondern auch noch Jahre später. Wie ihre-vorsorge.de berichtet, prüft die Rentenversicherung nämlich jedes Jahr im Juli das Einkommen von Witwen und Witwern. Wenn das Einkommen stark gestiegen ist, kann die Hinterbliebenenrente unter Umständen auf null reduziert werden.

In diesem Fall stoppt die Rentenversicherung die Zahlungen. Die Hinterbliebenenrente wird dann vorerst ausgesetzt. Diese weggefallenen Renten werden als „Nullrenten“ bezeichnet. Im letzten Jahr gab es 538.000 solcher Fälle. Betroffen sind überwiegend Männer. Ihr anrechenbares Einkommen ist oft höher und die Witwerrente fällt in der Regel geringer aus.

Frau Witwenrente berechnen
Je nach Einkommen kann die Witwenrente unterschiedlich hoch ausfallen. Foto: IMAGO/Westend61

Eine Beispielrechnung

Klingt alles ziemlich kompliziert, oder? Damit das Ganze etwas verständlicher wird, haben wir ein Beispiel vorbereitet: Nehmen wir an, ein Witwer hat nach Ablauf des Sterbevierteljahres Anspruch auf eine Witwenrente in Höhe von 600 Euro. Im vergangenen Jahr betrug sein monatliches Bruttoeinkommen 5.500 Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung zieht 40 Prozent von diesem Einkommen ab und berechnet dadurch ein fiktives Nettoeinkommen von 3300 Euro. Wir sehen, für die Rentenversicherung spielt es keine Rolle, wie viel er tatsächlich laut Gehaltsabrechnung verdient.

Der Freibetrag liegt derzeit bei 1.038,05 Euro. Mit dem berechneten Einkommen von 3300 netto wird der Freibetrag um 2261,95 Euro überschritten. 40 Prozent davon werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet – also 1357,17. Da die Witwenrente allerdings nur 600 Euro beträgt, fällt diese auf Null Euro und der Anspruch auf Witwenrente wird aufgehoben. Somit gilt er bei der Rentenversicherung als Nullrentner.

Witwenrente: Wann du als Nullrentner wieder Anspruch hast

Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente geht nicht automatisch verloren, wenn man zeitweise keinen Anspruch mehr hat. Er wird lediglich ausgesetzt, wie ihre-vorsorge.de berichtet. Verändert sich die Einkommenssituation, kann der Anspruch wieder entstehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man die Arbeitszeit verringert und dadurch weniger verdient.

Personen, bei denen dies zutrifft, sollten sich unbedingt bei der Rentenversicherung melden. Denn die Rentenversicherung wird nicht automatisch informiert. Man muss selbst tätig werden und die Prüfung des Anspruchs beantragen. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch, sobald das Bruttoeinkommen um mindestens zehn Prozent sinkt. Diese Neuberechnung greift ab dem Monat, in dem das Einkommen erstmals zurückgeht. Dies ist in § 18b Abs. 3 SGB IV geregelt.