Wer schon einmal umgezogen ist, weiß, dass der Wechsel in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus mit erheblichen Kosten verbunden ist. So entstehen zum Beispiel Kosten für ein Umzugswagen oder für Renovierungen. Die gute Nachricht: In bestimmten Fällen kannst du deine Umzugskosten von der Steuer absetzen. Wann das genau der Fall ist, erfährst du hier.
Umzugskosten bei der Steuer absetzen: Diese Kosten akzeptiert das Finanzamtmt
Es gibt verschiedene Gründe, warum du Umzugskosten als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben kannst. Das gilt zum Beispiel dann, wenn du bei einem neuen Arbeitgeber anfängst, der nicht an deinem bisherigen Wohnort ansässig ist. Auch wenn dein Arbeitgeber dich an einen anderen Standort versetzt oder das Unternehmen umzieht, kannst du die Umzugskosten angeben. Dasselbe gilt, wenn du in eine Dienstwohnung ziehst oder diese verlässt.
Umzug innerhalb der selben Stadt: Dann ist er steuerlich absetzbar
Viele wissen nicht, dass ein Umzug steuerliche Vorteile bringen kann, selbst wenn man den Job nicht wechselt. Dies trifft zu, wenn sich deine tägliche Fahrtzeit zwischen der neuen Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verkürzt. Zudem kannst du das Finanzamt an den Umzugskosten beteiligen, wenn du in deiner neuen Wohnung ein eigenes Arbeitszimmer einrichtest und so deine Homeoffice-Situation verbesserst.
Umzugskosten bei der Steuer absetzen: Was noch abgesetzt werden kann
Wenn du planst, Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, müssen die einzelnen Ausgaben grundsätzlich nachgewiesen werden, außer bei den pauschal absetzbaren sonstigen Umzugskosten. Diese nachweisbaren Kosten kannst du steuermindernd geltend machen:
- Doppelte Mietzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist der alten Wohnung, falls diese nicht sofort gekündigt werden kann.
- Transportkosten (z.B. bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens
- Reparaturen von Schäden, die durch den Transport des Hausrats verursacht wurden.
- Für Fahrten im Zusammenhang mit Wohnungsbesichtigungen oder anderen Terminen, die die Wohnung betreffen (z. B. Vorstellungsgespräche mit Vermietern), werden 30 Cent pro Kilometer erstattet.
- Maklergebühren, die sich zweifelsfrei auf die Wohnungssuche beziehen und bei Mietimmobilien anfallen.
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Was gilt bei einem privaten Umzug?
Was ist, wenn man aus privaten Gründen umzieht, zum Beispiel der Liebe wegen? Selbst in diesem Fall kannst du einen Teil der Umzugskosten absetzen. Allerdings kannst du diese nicht als Werbungskosten, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend machen. Die Kosten für eine Umzugsfirma zählen als haushaltsnahe Dienstleistung, während der Möbelaufbau durch Profis als Handwerkerleistung anerkannt wird.