Kosten für die Kinderbetreuung, Schulgebühren und Kinderfreibeträge – Eltern, die von steuerlichen Vorteilen profitieren oder Ausgaben für ihre Kinder absetzen möchten, müssen diese in ihrer Steuererklärung angeben. Seit der Steuererklärung 2023 müssen Eltern die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ihrer Kinder angeben. Ohne diese Information konnten sie die Erklärung nicht elektronisch einreichen – was viele Eltern vor ein Problem stellte. Doch dieses Problem dürfte nun Geschichte sein.
Steuererklärung: Jetzt wieder ohne Kinder-Steuer-ID möglich
Viele Eltern standen vor dem Problem, dass sie ihre Steuer-ID nicht zur Hand hatten. Aus diesem Grund haben einige auf die papierbasierte Steuererklärung zurückgegriffen. Die Finanzverwaltung hat nun entschieden, vorerst auf Beanstandungen wegen fehlender Steuer-ID des Kindes zu verzichten und die elektronische Einreichung wieder zuzulassen. Das Gute: Die Änderung soll ab sofort wirksam sein.
Laut einem Sprecher des Bundesfinanzministeriums werden Steuerpflichtige zwar weiterhin aufgefordert, die Steuer-ID ihres Kindes anzugeben. Allerdings steht die fehlende ID jetzt nicht mehr der Absendung der Erklärung im Weg.
Steuer-ID verloren: So bekommst du sie wieder
Falls du deine Steuer-ID verloren hast, ist das kein Grund zur Sorge. Denn du kannst sie ganz einfach beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) neu anfordern. Am einfachsten machst du das über ein Onlineformular. Dort füllst du die relevanten Informationen wie beispielsweise Name, Vornamen, Meldeadresse Geburtsort und Geburtsdatum aus.
Nachdem du den Antrag abgeschickt hast, heißt es warten. Denn aus Datenschutzgründen erhältst du die Steuer-ID per Post. Das kann bis zu vier Wochen dauern, manchmal sogar bis zu zehn Wochen.
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