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Wenn die Rente nicht ausreicht: Diese 5 Zuschüsse sollten Senioren kennen

Angesichts der stetig steigenden Lebenshaltungskosten müssen insbesondere Senior:innen äußerst sparsam leben. Was viele nicht wissen: Wenn das Geld kaum ausreicht, können sie mit bestimmten Zuschüssen ihre Rente aufbessern.

Renter-Paar checkt Finanzen
Ob du als Reiter:in Anspruch auf Zuschüsse hast, erfährst du hier. Foto: Halfpoint Images / getty images

Derzeit beziehen etwa 17,6 Millionen Menschen Rente aus Altersgründen. Doch nur die wenigsten geben sich mit den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung zufrieden. Knapp ein Viertel aller Rentner:innen in Deutschland hat derzeit ein Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro im Monat. Wenn die Rente nicht zum Leben ausreicht, greift in Deutschland der Sozialstaat ein. Bedürftige Rentner:innen können dann auf gewisse Zuschüsse beantragen. Welche das im Einzelnen sind, erfährst du hier.

Zuschüsse für Rentner:innen: So bekommst du mehr Geld

Etwa 22 Prozent der über 80-Jährigen sind von Altersarmut betroffen. Bei Frauen sind es sogar 31 Prozent. Das bedeutet, diese Personen verfügen über ein maximales Einkommen von 1167 Euro im Monat. Die Rente fällt in den meisten Fällen also sehr gering aus. 

Was jedoch nur die wenigsten wissen: Auch Renter:innen haben Anspruch auf gewisse Zuschüsse. Welche es gibt und wer genau Anspruch darauf hat, zeigen wir dir hier:

1. Wohngeld

Der erste Zuschuss, der Renter:innen zusteht, ist das sogenannte Wohngeld. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der vor allem für Menschen gilt, die aufgrund eines geringen Einkommens bezuschusst werden müssen, um ihre Miete zu zahlen beziehungsweise die Kosten für ein Eigenheim zu tragen. 

Anspruch haben alle Rentner:innen, deren monatliches Nettoeinkommen einerseits über dem Existenzminimum und andererseits unter Einkommensgrenze liegt. Letztere ist dabei von der monatlichen Kaltmiete und der Mietstufe abhängig.

https://dev2.wmn.de/stories/achtung-auf-diese-7-renten-irrtuemer-solltest-du-nicht-hereinfallen-id495158

2. Energiepauschale

Des Weiteren haben aber auch Renter:innen Anspruch auf die Energiepauschale. Im Jahr 2022 haben bereits viele Renter:innen die Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Wer sie noch nicht beantragt hat, kann das nach wie vor tun.

Die Energiepauschale soll auch nicht mehr erwerbstätige Menschen dabei unterstützen, die gestiegenen Energiepreise zu finanzieren.

Rentner pflegebedürftig
Auch pflegebedürftige Reiter:innen erhöhten staatliche Zuschüsse. Foto: IMAGO/ Westend61

3. Zuschüsse für Rentner:innen: Pflegegeld

Wer pflegebedürftig ist, muss nicht unbedingt die Hilfe von professionellen Diensten in Anspruch zu nehmen. Unterstützung kann auch durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde geleistet werden. Wenn private Personen in die häusliche Betreuung eingebunden sind, haben Bedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf finanzielle Unterstützung. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt:

  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Obwohl das Pflegegeld direkt an den Bedürftigen gezahlt wird, ist es als Anerkennung für die Leistungen des pflegenden Helfers gedacht. Um jedoch sicherzustellen, dass die häusliche Pflege auch von hoher Qualität ist, führt die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen von einem Pflegedienst oder einer Sozialstation Kontrollen durch.

4. Finanzielle Unterstützung beim Hausumbau

Renter:innen, die pflegebedürftig sind, erhalten ebenfalls Bezuschussungen von den Kranken- und Pflegekassen. Häufig sind Pflegebedürftige auch darauf angewiesen, das eigene Haus oder die Wohnung barrierefrei zu machen. Wer das allein finanziert, muss dafür meistens schonmal mehrere Tausend Euro auf den Tisch legen.

Glücklicherweise wird dieser Umbau aber von den Pflegekassen mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Dieser Zuschuss gilt vor allem für Treppenlifte, Rampen, aber auch andere Bauarbeiten. Um besagten Zuschuss zu erhalten, müssen die Betroffenen jedoch einer Pflegestufe zugewiesen sein und können anschließend einen Antrag mitsamt den kalkulierten Kosten für den Umbau einreichen.

5. Grundrente

Des Weiteren haben einige Rentner:innen, vor allem aber solche mit besonders geringem Einkommen, noch zusätzlich Anspruch auf den sogenannten Grundrentenzuschlag. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zur Rente, den Ex-Arbeitnehmer:innen erhalten, wenn sie weniger als eine bestimmte Prozentzahl des Durschnittsverdienstes verdienen und gleichzeitig lange genug in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Was genau es mit der Grundrente auf sich hat, haben wir dir schon in einem anderen Artikel verraten.

Fazit: Mit Renten-Zuschüssen zu einem erfüllteren Leben

Nur wenige Renter:innen sind mit ihren Rentenzahlungen auch wirklich zufrieden. Aus diesem Grund solltest du immer prüfen, ob du eventuell Anspruch auf Renten-Zuschüsse hast. Auch wenn es nur ein paar Hundert Euro im Monat sind, so können auch sie sich finanzielle unterstützen und dir ein noch erfüllteres Renter:innen-Leben bescheren.

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