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Pfändung trotz P-Konto – ist das möglich?

Laut Creditreform sind 5,65 Millionen Deutsche überschuldet. Dabei bietet das sogenannte P-Konto Schutz vor Pfändungen. Aber funktioniert das wirklich immer?

Auf einem Stempel steht das Wort P-Konto. Darunter liegen Geldscheine.
© IMAGO/Future Image

Kostenloses Online-Konto eröffnen? Das sind deine Möglichkeiten

Wenn du ein neues Konto brauchst, kannst du dieses ganz leicht online eröffnen.Soll es kostenlos sein, solltest du allerdings so vorgehen...

Wenn du deine Schulden nicht zurückzahlst, droht irgendwann die Konto-Pfändung. Bei einer Pfändung geht dein gesamtes Geld an die Gläubiger:innen, also an die Person oder Firma, der du Geld schuldest. Selbst Bürgergeld und Kindergeld werden direkt an den Gläubiger oder die Gläubigerin überwiesen. Du kannst dein Geld jedoch schützen, indem du ein P-Konto eröffnest. Viele haben dennoch die Sorge, dass eine Pfändung trotz P-Konto durchgeführt wird. Ob das tatsächlich möglich ist, liest du hier.

Pfändung trotz P-Konto: Freibeträge schützen Einkommen

Gläubiger:innen setzen Kontopfändungen ein, wenn Mahnungen oder Inkassoschreiben erfolglos bleiben. Dabei wird direkt auf das Vermögen des Schuldners beziehungsweise der Schuldnerin zugegriffen. In der Vergangenheit führte dies manchmal dazu, dass ein Girokonto vollständig gesperrt wurde.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber das P-Konto eingeführt. Dieses Konto schützt das Einkommen des Schuldners beziehungsweise der Schuldnerin bis zu einem festgelegten Freibetrag, der regelmäßig angepasst wird. Seit dem 1. Juli 2023 liegt dieser Freibetrag bei 1.409,99 Euro.

Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei Unterhaltspflichten, kann dieser Betrag weiter steigen. Auch wer aufgrund von Krankheit mehr Geld benötigt, kann einen höheren Pfändungsfreibetrag erhalten.

Die Freibeträge für Pfändungen nach Anzahl der Unterhaltspflichten:

  • Pfändungsfreibetrag ohne unterhaltspflichtige Person – 1.409,99 Euro
  • Pfändungsfreibetrag mit einer unterhaltspflichtigen Person – 1.939,99 Euro
  • Pfändungsfreibetrag mit zwei unterhaltspflichtigen Personen – 2.229,99 Euro
  • Pfändungsfreibetrag mit drei unterhaltspflichtigen Personen – 2.519,99 Euro

So kann man die Pfändung von Nachzahlungen verhindern

Wenn der Geldeingang den Pfändungsfreibetrag übersteigt, wird üblicherweise gepfändet. Bei Nachzahlungen besteht jedoch eine Ausnahme: Durch eine einmalige Anpassung des Freibetrags können bestimmte Beträge vor der Pfändung geschützt werden. Dies betrifft vor allem:

  • Nachzahlungen von Bürgergeld (Sozialleistungen), Grundsicherung oder Kindergeld
  • Nachzahlungen von Asylbewerberleistungen
  • Nachzahlungen von Einkommen (maximal 500 Euro) durch den Arbeitgeber
  • Nachzahlungen von Rente (maximal 500 Euro)
  • Nachzahlungen von Arbeitslosengeld I (maximal 500 Euro)
  • Nachzahlungen von Wohngeld
  • Nachzahlungen von Pflegegeld

Pfändung trotz P-Konto: Paare sollten Gemeinschaftskonten umwandeln

Paare, die ein gemeinsames Bankkonto haben, sollten bei finanziellen Schwierigkeiten und drohenden Pfändungen erwägen, ihr Konto in Einzelkonten umzuwandeln. Ein Pfändungsschutzkonto kann nur auf den Namen einer Person geführt werden, daher können separate Konten solchen Problemen vorbeugen. Die Umwandlung von einem gemeinsamen Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto erfordert einen formellen Antrag.

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Wann eine Pfändung für 12 Monate ausgeschlossen werden

Inhaber:innen eines Pfändungsschutzkontos haben die Möglichkeit, drohende Pfändungen vollständig abzuwehren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Guthaben regelmäßig den geltenden Freibetrag unterschreitet.

Auf Antrag des Kontoinhabers beziehungsweise der Kontoinhaberin kann das Gericht in solchen Fällen die „Unpfändbarkeit“ anordnen. Dadurch werden Pfändungen praktisch wirkungslos, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Anordnung der Unpfändbarkeit ist maximal 12 Monate lang gültig.

Quellen: Verbraucherzentrale, schuldnerberatung.de und Bundesministerium der Justiz