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Letzte Chance – so sicherst du dir noch schnell den Heizkostenzuschuss

Noch bis zum 20. Oktober können Personen, die mit Öl, Holz oder Flüssiggas heizen, Heizkostenhilfe beantragen. Wer genau Anspruch hat, erfährst du hier.

Mehrere Geldscheine liegen auf einem Heizkörper.
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Richtig Heizen: DAS solltest du wissen!

Temperatur und Luftfeuchtigkeit sind nicht nur entscheidend für unser Wohlbefinden zu Hause. Richtiges Heizen hilft auch, Schimmel zu vermeiden und Energie zu sparen.

Wer seine eigenen vier Wände mit Öl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas beheizt, sollte sich nun beeilen. Denn nur noch bis zum 20. Oktober kann der sogenannte Heizkostenzuschuss beantragt werden. Doch bevor du den Antrag blind ausfüllst, solltest du erst einmal prüfen, ob du überhaupt Anspruch auf den Zuschuss hast. Alle relevanten Informationen findest du hier.

Heizkostenzuschuss – wer hat Anspruch?

Um den sogenannten Heizkostenzuschuss vom Staat zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In der Regel hast du Anspruch auf den Zuschuss, wenn du folgende Punkte erfüllst:

  • Du hast im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle, Koks oder Flüssiggas geliefert bekommen.
  • Du musstest für die Lieferung mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr dafür ausgeben.

In bestimmten Ausnahmefällen kannst du den Heizkostenzuschuss auch erhalten, wenn die Lieferung erst nach dem 1. Dezember 2022 erfolgte. Sofern deine Bestellung bis spätestens 31. März 2023 bei dir eingegangen ist, obliegt es den Bundesländern, darüber zu entscheiden, ob sie deine Rechnung akzeptieren.

Zum Beispiel ist das in Bayern eine mögliche Option. In Berlin kannst du auch Rechnungen mit einem Datum bis zum 31. Dezember 2022 einreichen, sofern du sie per Überweisung bezahlt hast. Außerdem musst du den Energieträger im Jahr 2022 zwingend bestellt und geliefert bekommen haben.

Wie viel Geld erhält man?

Okay, nun wissen wir, wer den Heizkostenzuschuss erhalten kann. Doch wie viel Geld gibt es? In der Regel trägt der Bund 80 Prozent der Kosten, die über die Verdopplungsschwelle hinausgehen. Dabei reicht die Spanne von 100 Euro als Untergrenze bis zu 2.000 Euro als Obergrenze. Damit du das Geld auch wirklich kassierst, musst du deinen Antrag deine Brennstoffrechnung und einen Zahlungsnachweis beifügen – beispielsweise einen Kontoauszug.

Wenn es sich um Wohngebäude mit mehreren Parteien handelt, liegt es in der Verantwortung des Vermieters bzw. der Vermieterin, die Unterstützung zu beantragen und sie an die Mieter:innen weiterzugeben.

Wie beantragt man den Heizkostenzuschuss?

Die Verfügbarkeit von Heizkosten-Zuschüssen in Deutschland variiert je nach Bundesland. Die meisten Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, bieten diesen Service über das Driveport-Portal an. In Bayern ist das Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales für den Heizkosten-Zuschuss verantwortlich, und Anträge werden über ein eigenes Online-Portal mit Elster-Zertifikat gestellt.

Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls ein eigenes Portal für die Härtefallhilfe, das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung verwaltet wird, wobei eine Bund-ID oder Elster-ID zur Authentifizierung erforderlich ist. In allen Bundesländern ist der Antragszeitraum bis zum 20. Oktober 2023 begrenzt, und die Bearbeitungsdauer beträgt etwa sechs Wochen.

Quellen: MDR, WirtschaftWoche und Verbraucherzentrale Niedersachsen