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Kindergeld zurückzahlen: In diesen beiden Fällen fordert die Familienkasse Geld zurück

Kindergeld ist wichtig. Was ist, wenn die Familienkasse auf einmal Geld zurückhaben will? Wann das der Fall ist und wie du reagieren solltest.

Viele Familien sind auf Kindergeldzahlungen angewiesen. Umso erschreckender, wenn auf einmal ein Schreiben der Familienkasse mit Rückforderungen des KIndergeldes ankommt. Das musst du jetzt wissen.
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Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Das Kindergeld ist eine wertvolle Unterstützung für Familien. Doch was passiert, wenn du plötzlich Post von der Familienkasse bekommst und aufgefordert wirst, Kindergeld zurückzuzahlen? In bestimmten Fällen kann die Familienkasse tatsächlich das gezahlte Kindergeld zurückfordern. Hier erfährst du, wann das passieren kann und wie du darauf reagieren solltest.

Kindergeld zurückzahlen: Rückforderung bei unberechtigtem Bezug

Wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt, erhälst du in einem solchen Fall einen sogenannten „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“. Darin ist der Grund für die Kindergeldrückzahlung vermerkt, sowie die Höhe der Summe und der Tag, bis zu dem zurückgezahlt werden muss.

Ein häufiger Grund für die Rückzahlung von Kindergeld ist der unberechtigte Bezug. Das bedeutet, dass du möglicherweise Kindergeld erhalten hast, obwohl du keinen Anspruch mehr darauf hattest. Das kann passieren, wenn sich die Situation deines Kindes ändert und du diese Änderungen nicht rechtzeitig meldest.

  • Das Kind beendet seine Ausbildung oder sein Studium: Kindergeld wird nur bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind in Ausbildung oder im Studium ist. Wird das Studium vorzeitig abgebrochen oder endet die Ausbildung, entfällt der Anspruch. Vergisst du, diese Änderung mitzuteilen, könnte das Kindergeld zu Unrecht weiterlaufen, und du musst es zurückzahlen.
  • Das Kind verdient zu viel: Auch während eines Studiums oder einer Ausbildung gibt es Grenzen, wie viel das Kind verdienen darf. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Anspruch auf Kindergeld, und die Familienkasse kann die gezahlten Beträge zurückfordern.

Kindergeld zurückzahlen: Rückforderung wegen verspäteter Änderungen

Ein weiterer Fall, in dem die Familienkasse Kindergeld zurückfordern kann, ist, wenn Änderungen, die den Anspruch auf Kindergeld betreffen, zu spät gemeldet werden.

  • Umzug ins Ausland: Wenn du mit deinem Kind oder dein Kind selbst ins Ausland zieht, kann dies den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen. Meldest du diesen Umzug nicht rechtzeitig, kann die Familienkasse zu viel gezahltes Kindergeld zurückverlangen.

Kindergeld zurückzahlen: Das solltest du jetzt tun

Falls du von der Familienkasse aufgefordert wirst, Kindergeld zurückzuzahlen, ist es wichtig, sofort zu handeln. Überprüfe genau, ob die Rückforderung gerechtfertigt ist. Wenn du glaubst, dass es einen Fehler gibt, kannst du Widerspruch einlegen und die Situation darlegen. Falls die Rückzahlung korrekt ist, gibt es eventuell die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um die finanzielle Belastung zu verringern.

Fazit: Änderungen melden und Rückforderungen prüfen

Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, aber es ist wichtig, alle Änderungen im Leben deines Kindes rechtzeitig zu melden, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden. Außerdem solltest du den Bescheid der Familienkasse sorgfältig prüfen, fehlende Belege nachreichen und im Zweifel Widerspruch einlegen.

Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Mainpost, familienportal.de

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