Seit dem 1. Januar 2023 wird Familien mit Kindern 250 Euro Kindergeld pro Kind ausgezahlt. Die Auszahlung des Geldes erfolgt jedoch nicht für alle Familien zum gleichen Zeitpunkt. Doch wann wird das Kindergeld für den September 2024 überwiesen. Hier findest du die Auszahlungstermine im Überblick.
Kindergeld Auszahlung September: Überweisung nach Endziffer
Der Zeitpunkt, zu dem das Kindergeld überwiesen wird, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Dabei gilt: Je niedriger die Endziffer, desto früher im Monat erfolgt die Auszahlung. Familien mit der Endziffer 0 erhalten die Zahlung als erste direkt zu Beginn des Monats, während Familien mit der Endziffer 9 erst gegen Ende des Monats das Geld erhalten.
Die Kindergeldnummer ist im Bescheid der Familienkasse verzeichnet und kann ebenfalls auf den Kontoauszügen der bereits erhaltenen Zahlungen gefunden werden, falls der Bescheid gerade nicht zur Hand ist.
Der Tabelle kannst du entnehmen, wann das Kindergeld im September überwiesen wird:
Endziffer der Kindergeldnummer | Auszahlungstag des Kindergeldes im September |
0 | 4. September 2024 |
1 | 6. September 2024 |
2 | 9. September 2024 |
3 | 11. September 2024 |
4 | 12. September 2024 |
5 | 13. September 2024 |
6 | 16. September 2024 |
7 | 17. September 2024 |
8 | 18. September 2024 |
9 | 19. September 2024 |
Kindergeld Zahlung – für welchen Zeitraum
Das Kindergeld wird von der Familienkasse bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Für volljährige Kinder besteht die Möglichkeit der weiteren Zahlung unter bestimmten Bedingungen, jedoch höchstens bis zum 25. Lebensjahr.
Damit das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt wird, müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören beispielsweise das Absolvieren eines Studiums, einer Berufsausbildung oder einem Bundesfreiwilligendienst. Auch wenn das volljährige Kind aktiv auf der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einem Studienplatz ist, wird das Kindergeld weiterhin ausgezahlt.
Kinderzuschlag wird ebenfalls nach Endziffer ausbezahlt
Zusätzlich zum Kindergeld erhalten viele Familien auch den sogenannten Kinderzuschlag, der bis zu 229 Euro pro Kind betragen kann. Dabei hängt die Höhe des Zuschlags von den Einkünften und dem Vermögen der Eltern ab.
Fest steht jedoch: Der Kinderzuschlag wird zeitgleich mit dem Kindergeld ausgezahlt, und somit gelten für diesen zusätzlichen Betrag die gleichen Auszahlungstermine wie für das Kindergeld.
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