Bereits zum fünften Mal in diesem Jahr werden in Deutschland Rekord-Temperaturen von bis zu 40 Grad erreicht. Gerade für Menschen, die nicht am Strand, sondern im Büro oder in der Werkhalle arbeiten, können diese Temperaturen unerträglich werden. Doch wie sieht es eigentlich mit der Gesetzeslage aus, wenn das Thermometer die 30-Grad-Marke erreicht? Wir zeigen dir, welche Dinge auf der Arbeit dann nicht mehr erlaubt sind.
30 Grad: Das musst du als Arbeitnehmer:in wissen
Vorab: Hitzefrei wie wir es von der Schule kennen wird es auf der Arbeit auch nicht geben, wenn das Thermometer Richtung 40 Grad klettert. So dürfen die Arbeitsräume nie wärmer sein als 26 Grad, außer die Temperatur draußen ist höher. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) gilt dann eine Obergrenze von 35 Grad. Dennoch soll dein Chef oder deine Chefin am Arbeitsplatz bereits ab 26 Grad für Abkühlung sorgen. Darunter zählen:
- Bereits in der Nacht und am frühen Morgen lüften
- Ventilatoren zur Verfügung stellen
- Elektrische Geräte nicht laufen lassen
- wenn möglich Gleitzeit anbieten
- beispielsweise Anzugspflicht lockern
- kühle Getränke und Eis ausgeben
All diese Dinge sind ab 26 Grad jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern obliegen immer noch deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin. Ab einer bestimmten Temperatur muss dein Chef oder deine Chefin diese Maßnahmen jedoch ergreifen, damit eine erträgliche Arbeitsatmosphäre geschaffen wird. So kannst du, tritt diese Abkühlung nicht ein, sogar deine Arbeit verweigern, ohne eine Abmahnung oder Gehaltseinbußen zu riskieren.
Ab dieser Temperatur ist das Arbeiten nicht mehr möglich
Du sitzt im Büro und die Temperatur steigt auf über 35 Grad an? Dann ist das Büro laut der BAUA nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Doch was machen, wenn man trotzdem kein Recht auf Hitzefrei hat? Hier hilft es meist schon auf den/die Chef:in zuzugehen und nach einer Lösung zu suchen, die für beide Parteien passt. Wie beispielsweise zusätzliche Pausen. Lässt dein:e Arbeitgeber:in nicht mit sich reden, könntest du den letzten Schritt gehen und deine Arbeitsleistung verweigern.
Hitzewelle im Home-Office: Welche Regeln gelten hier?
Auch im Home-Office besteht kein Anrecht auf Hitzefrei. So hast du jedoch die Möglichkeit, dir mit deinem Laptop eine kühlere Räumlichkeit zu suchen. Laut dem Professor für Arbeitsrecht, Michael Fuhlrott ist es nämlich nicht nötig beim Home-Office von zu Hause aus zu arbeiten. Demnach kannst du dir einen Platz suchen, der angenehm kühl ist, wie beispielsweise ein klimatisiertes Café.
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