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Bürgergeld: Diese Personen haben keinen Anspruch – gehörst du dazu?

Nicht jeder hat Anspruch auf Bürgergeld. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wer ausgeschlossen ist.

Geldbörse mit Geld auf dem Tisch.
© Getty Images/mjrodafotografia

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Das Bürgergeld gibt es bereits seit Beginn des Jahres 2023. Es wurde eingeführt, um Hartz IV zu ersetzen, und dient dazu, Arbeitssuchende finanziell zu unterstützen, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Doch nicht jeder hat Anspruch darauf. Wer kein Bürgergeld bekommt, erfährst du hier.

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Wer bekommt Bürgergeld? Diese Bedingungen musst du erfüllen

Erwerbsfähige Personen haben laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie hilfebedürftig sind – etwa weil sie trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit finden oder ihr Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gilt dies gleichermaßen für abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Personen in Kurzarbeit sowie Bezieher*innen von Arbeitslosengeld, sofern eine Aufstockung erforderlich ist.

Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um Bürgergeld zu erhalten:

  • Mindestalter: 15 Jahre, ohne Erreichen der regulären Altersgrenze für die Rente.
  • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt müssen in Deutschland liegen.
  • Es muss eine Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden täglich bestehen.
  • Hilfebedürftigkeit der Person oder der Bedarfsgemeinschaft muss nachgewiesen werden.

Diese Personen haben keinen Anspruch auf Bürgergeld

Doch nicht jeder hat Anspruch auf Bürgergeld. Dies ist laut der Bundesagentur für Arbeit dann der Fall, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

  • Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben.
  • Personen, die nicht dauerhaft in Deutschland wohnen.
  • Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, das heißt, nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. In solchen Fällen besteht häufig ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
  • Personen, die nicht hilfebedürftig sind

Hinweis: Wer wegen einer Behinderung oder Krankheit selbst nicht arbeiten kann, aber mit einer leistungsberechtigten Person zusammenlebt, kann trotzdem Bürgergeld erhalten.

Wer noch keinen Anspruch auf die Sozialleistung hat

Außerdem sind diese Gruppen laut der Bundesagentur für Arbeit vom Bezug des Bürgergeldes ausgeschlossen:

  • Wer bereits Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Rente oder Unterhaltsvorschuss erhält, haben diese Vorrang vor dem Bürgergeld. Ist man trotzdem hilfsbedürftig, kann das Bürgergeld das Einkommen ergänzen, erklärt die Bundesagentur für Arbeit.
  • Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und BAföG erhalten können, haben meist keinen Anspruch auf Bürgergeld. Bei Studienunterbrechungen, z. B. wegen Schwangerschaft oder Krankheit, ist ein Bürgergeld-Antrag möglich, so das Deutsche Studierendenwerk.
  • Im SGB 2, §7 steht, dass Menschen in stationären Einrichtungen kein Bürgergeld erhalten. Ausnahmen gelten bei einem Aufenthalt unter sechs Monaten in Krankenhäusern oder Reha und bei mindestens 15 Stunden Arbeit pro Woche unter normalen Arbeitsmarktbedingungen.
  • Asylsuchende bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und haben erst nach Anerkennung als Flüchtling Anspruch auf Bürgergeld, so br.de.

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Vermögensregeln und Karenzzeit beim Bürgergeld

Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, muss zunächst sein eigenes Vermögen verwenden. Erst wenn dieses nicht ausreicht, greift die staatliche Unterstützung. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Für Bürgergeld-Empfänger*innen gilt laut der Bundesagentur für Arbeit eine Karenzzeit. Im ersten Jahr des Bezugs bleibt Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person geschützt. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft sind zusätzlich 15.000 Euro geschützt. Erst nach Ablauf dieser Zeit wird das Vermögen vollständig berücksichtigt.