Da in vielen Branchen inzwischen höhere Löhne und Gehälter gezahlt werden, soll auch die Beitragsbemessungsgrenze 2025 steigen. Wie hoch sie genau ausfallen wird und wer von der Erhöhung besonders betroffen ist, erfährst du hier.
So stark soll die Beitragsbemessungsgrenze 2025 steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden im nächsten Jahr voraussichtlich deutlich erhöht. Dies geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, über den die Bild-Zeitung am Samstag zuerst berichtete. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung im kommenden Jahr auf 5512 Euro monatliches Bruttogehalt. Derzeit sind es 5175 Euro.
Die Beitragsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird von derzeit 7550 Euro in Westdeutschland und 7450 Euro in Ostdeutschland auf einheitlich 8050 Euro angehoben, so die Bild-Zeitung. Momentan müssen in Westdeutschland Rentenbeiträge auf Monatsbruttogehälter bis 7550 Euro gezahlt werden, während in Ostdeutschland die Grenze bei 7450 Euro liegt.
Beitragsbemessungsgrenze 2025: Besserverdiener werden besonders belastet
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wird vor allem diejenigen stark belasten, die bislang von ihr profitiert haben. Im kommenden Jahr wird diese Grenze laut einem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums von 5.175 Euro auf 5.512 Euro erhöht. Dies führt dazu, dass Personen mit einem Einkommen über dieser Grenze höhere Beiträge zahlen müssen. Neben höheren Krankenkassen- und Pflegebeiträgen wird auch ein größerer Anteil des Gehalts für Sozialbeiträge verwendet.
Beispielsweise muss jemand, der im nächsten Jahr den Höchstsatz von 5.512,50 Euro brutto monatlich verdient, monatlich 44 Euro mehr zahlen. Dies ergibt insgesamt 528 Euro mehr im Jahr. Hinzu kommt der Anstieg des Pflegebeitrags um voraussichtlich 0,2 Prozentpunkte, von 3,4 auf 3,6 Prozent. Dieser Anstieg ist in der genannten Berechnung noch nicht enthalten.
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„Sehr gute Lohnentwicklung“ als Grund für Anpassung
Die Beitragsgrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst, wie Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums erklärte, dass die Höhe der Anpassungen auf die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“ zurückzuführen seien.
Dies führt dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 vergleichsweise stark ansteigen, wie die SZ berichtet. Mit dem Anstieg werde gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“, erklärt der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums.