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EM-Spiele während der Arbeitszeit schauen – ist das erlaubt?

Die EM rückt immer näher. Doch einige Spiele finden während der Arbeitszeit. Doch darf man diese während der Arbeits­zeit verfolgen?

Zwei Männer stehen vor einem Fernseher und schauen Fußball.
© Markus Mainka - stock.adobe.com

4 Irrtümer aus dem Arbeitsrecht

Wir klären 4 Mythen aus dem Arbeitsrecht auf. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 wird die Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland ausgetragen. Berufstätige Fußballfans haben es dabei gelegentlich schwer. Denn einige Spiele finden tagsüber statt. Doch dürfen Beschäftigte während der Arbeits­zeit EM-Spiele über den Live­stream am Büro­rechner oder auf dem Handy verfolgen? Was das Arbeitsrecht dazu sagt, erfährst du hier.

EM-Spiele: Darf am Arbeitsplatz Fußball geschaut werden?

Europameisterschaftsspiele haben den Vorteil, dass sie größtenteils am Abend stattfinden, was vielen Berufstätigen entgegenkommt, da sie sich dann bereits im Feierabend befinden. Nur wenige Vorrundenspiele werden bereits um 15 Uhr angepfiffen. Jedoch gibt es einige Arbeitnehmende, die im Schichtdienst arbeiten. Betroffene fragen sich daher, ob sie das Fußballspiel auf der Arbeit verfolgen oder etwas früher Feierabend machen dürfen, um den Anstoß nicht zu verpassen.

Viele Fußballfans müssen wir nun enttäuschen. Denn das Arbeitsrecht ist macht ihnen einen Strich durch die Rechnung. Denn n der Regel müssen alle Angestellten die Zustimmung ihres Arbeitgebers einholen, um die Arbeitsstelle vorzeitig für ein EM-Spiel zu verlassen. Es ist auch nicht gestattet, die Spiele am Arbeitsplatz einfach im Fernsehen zu verfolgen. Denn eine angemessene Arbeitsleistung erfordert eine gewisse Konzentration, die durch das gleichzeitige Schauen eines Fußballspiels im Fernsehen beeinträchtigt werden könnte.

Wie sieht es mit dem Live-Ticker aus?

Wer das Spiel nicht live verfolgen kann, öffnet ab und zu den Liveticker, um den Spielstand zu checken. Viele Arbeitnehmende betrachten kurzes privates Surfen im Internet als unproblematisch. Hat der Arbeitgeber jedoch die private Nutzung des für dienstliche Zwecke bereitgestellten Internetzugangs untersagt, ist das Aufrufen des Live-Tickers während der Arbeitszeit nicht erlaubt.

Wenn der Arbeitgeber zur privaten Nutzung schweigt, ist dies noch keine Zustimmung: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verletzen grundsätzlich ihre vertragliche Arbeitspflicht, wenn sie während der Arbeitszeit privat im Internet surfen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 581/04). Daher ist privates Surfen im Zweifelsfall verboten.

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EM-Spiele übers Radio verfolgen – wann das erlaubt ist

Für den Fall, dass Spiele im Radio verfolgt werden sollen, ist es entscheidend zu prüfen, ob weiterhin eine konzentrierte und ordnungsgemäße Arbeitsleistung gewährleistet ist. Wenn beispielsweise Kundenkontakt besteht oder Kolleg:innen gestört werden könnten, muss das Radio ausgeschaltet bleiben. Solange die Arbeit auch während des Radiohörens konzentriert, zügig und fehlerfrei erledigt werden kann, ist dies in der Regel akzeptabel.


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Bei Verstoß droht Abmahnung

Wenn ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz, unabhängig vom genutzten Medium, gegen die Pflicht zur vertragsgemäßen Arbeit oder gegen Regeln zur privaten Internetnutzung verstößt, kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen. 

Vor dem Arbeitsgericht Köln wurde bereits ein derartiger Fall verhandelt: Ein Mitarbeiter eines Autohauses war für mindestens 30 Sekunden auf den Computerbildschirm eines Kollegen gestarrt, um den Live-Stream eines Europapokalspiels zu verfolgen. Jedoch hatte der Kollege zu diesem Zeitpunkt den Dienst bereits beendet. 

Der nicht abgemeldete Mitarbeiter wurde wegen des Fußballschauens während der Arbeitszeit abgemahnt. Das Gericht hielt dies für abmahnungswürdig und behielt die Rüge in der Personalakte (Az. 20 Ca 7940/16) bei. Bei weiteren Verstößen droht sogar eine Kündigung.