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Regel-Ausnahmen: Wann darf dein Hund ohne Hundemarke unterwegs sein?

Normalerweise sollte ein Hund seine Hundemarke immer am Halsband und Geschirr tragen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel – es gibt auch Situationen, wo keine Hundemarke nötig ist.

Hund mit Hundemarke
© Ines Hasenau - stock.adobe.com

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Eines, was Hundebesitzer:innen und sogar Menschen ohne Hund wissen: Hunde brauchen eine Hundemarke. Diese zeigt, dass die Hundesteuer, die in Deutschland verlangt wird, wenn man einen Vierbeiner hat, bezahlt wird und gilt sozusagen als „Steuerzahlungsnachweis“. Aufgrund dessen haben die meisten Fellnasen den Anhänger immer dabei. Aber ist das notwendig? Oder gibt es auch Situationen, in welchen die Hundemarke nicht unbedingt gebraucht wird? Wir haben uns schlaugemacht.

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

Was passiert, wenn ein Hund die Hundemarke nicht trägt?

Die Hundemarke, auch Hundesteuermarke genannt, erhalten Hundebesitzer:innen, nachdem sie den Vierbeiner beim Hundesteueramt angemeldet haben. Die Frist zur Anmeldung (nach der Geburt, nach dem Kauf oder nach dem Umzug in eine neue Stadt) beträgt mehrheitlich vier Wochen, ist aber von Kommune zu Kommune verschieden.

Hundemarken müssen vom Hund normalerweise immer am Halsband oder an seinem Geschirr getragen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, geht der/die Halter:in eine Ordnungswidrigkeit – und die kann in einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro resultieren. In der Regel sind allerdings nur Geldstrafen in Höhe von 10 bis 50 Euro fällig.

Gibt es Situationen, in denen die Hundemarke nicht getragen werden muss?

Um die obenstehende Frage kurz zu beantworten: Ja, gibt es. Hierbei handelt es sich allerdings nur um zwei Ausnahmen, in denen kein Bußgeld erfolgt, wenn die Hundemarke nicht am Halsband oder Geschirr ist:

  1. Aufenthaltsort: Wenn der Hund sich in der Wohnung oder im Haus aufhält, muss die Hundemarke nicht am Körper des Vierbeiners sein. Wichtig ist allerdings, dass er dann nicht nach draußen kann. Selbst im Garten auf dem eigenen Grundstück sollte deshalb die Hundemarke an Halsband oder Geschirr sein.
  2. Hundemarke ist verloren gegangen: In diesem Fall muss der/die Hundehalter:in den Verlust umgehend beim Hundesteueramt melden – Besitzer:innen bekommen dann eine neue. In der Zwischenzeit müssen Halter:innen den Nachweis, dass der Vierbeiner beim Hundesteueramt angemeldet ist, immer bei sich tragen. Außerdem muss der Hund in dieser Zeit angeleint bleiben, bis er einen neuen „Hundeausweis“ erhält. Auf diese Weise wird verhindert, dass entlaufene Hunde aufgrund einer fehlenden Hundesteuermarke nicht identifiziert werden kann.

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