Am 09. Juni steht die Europawahl an. Wer seine Stimme abgibt, muss sich jedoch an bestimmte Regeln halten. Wenn man beim Gang in die Wahlkabine die Vorgaben nicht beachtet, muss man mit harten Konsequenzen rechnen. Ein Verstoß kann dazu führen, dass die Stimme für ungültig erklärt wird. Hier sind fünf Dinge, die im Wahllokal verboten sind.
Regeln bei der Europawahl: Gemeinsamer Gang in die Wahlkabine ist verboten
Das Wahlgeheimnis ist ein fundamentales Prinzip, das unbedingt geschützt werden muss. Daher ist es nicht gestattet, mit dem/der Ehepartner:in oder der Lebensgefährtin beziehungsweise dem Lebensgefährten gemeinsam in die Wahlkabine zu gehen. Ein solches Verhalten verstößt gegen die demokratischen Grundsätze, die im Grundgesetz verankert sind.
So muss die demokratische Wahl den Grundsätzen zufolge „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer“ Form erfolgen. Doch wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. So dürfen Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Blinde, sich beim Ausfüllen des Wahlzettels Hilfe holen.
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Striktes Selfie-Verbot in der Wahlkabine
Selfies gehören seit vielen Jahren zum alltäglichen Leben dazu. Viele Menschen dokumentieren damit wichtige und weniger wichtige Momente ihres Lebens. Am Wahltag sollte man jedoch darauf verzichten. Denn wer in der Wahlkabine ein Foto mit seinem Stimmzettel aufnimmt, verstößt gegen das Wahlrecht.
Was viele nicht wissen: Seit der Bundestagswahl 2017 sind Selfies und Videotelefonie in der Wahlkabine strikt verboten. Der Grund: Selfies oder Videos des ausgefüllten Stimmzettels verletzen das Wahlgeheimnis. Außerhalb der Wahlkabine ist das Fotografieren aber erlaubt. So darf man beispielsweise Fotos beim Einwerfen des Wahlzettels in die Urne zu machen.
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Regeln bei der Europawahl: Keine Telefongespräche in der Wahlkabine
Für viele Menschen ist das Ankreuzen auf dem Stimmzettel ein besonderer Moment. Um diesem gerecht zu werden, sollten Telefonate in der Wahlkabine vermieden werden, um andere Wähler:innen nicht zu stören und das Wahlgeheimnis zu wahren. Es ist wichtig, diesen Raum der Stille und Privatsphäre zu respektieren, um eine freie und geheime Wahl zu gewährleisten.
Keine Kommentare auf den Wahlzettel schreiben
So manche:r Wähler:in möchte vielleicht neben dem Kreuz gerne einen Kommentar auf seinem Stimmzettel hinterlassen. Doch Achtung: Zusätzliche schriftliche Äußerungen auf dem Stimmzettel können ihn unter Umständen ungültig machen.
In einem solchen Fall entscheidet der Wahlvorstand, bestehend aus den örtlichen Wahlhelfern, über die Gültigkeit des Stimmzettels. Wenn eine Mehrheit dafür stimmt, den Stimmzettel für ungültig zu erklären, wird die Stimme nicht gezählt.
Allerdings muss der Wahlvorstand darauf achten, ob der Wählerwille auf dem Stimmzettel klar erkennbar ist. Ist dies der Fall, kann ein solcher Stimmzettel trotz zusätzlicher „Beschriftung“ gültig sein und gezählt werden.
Quellen: Web.de, Münchner Merkur und Nordbayern