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Steuererklärung: Kann man das Waschen von Arbeitskleidung absetzen?

Arbeitskleidung muss regelmäßig gewaschen werden. Doch kann man diese Kosten auch von der Steuer absetzen? Hier erfährst du es.

Ein voller Wäschekorb steht vor einer Waschmaschine.
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Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Auch in diesem Jahr müssen Millionen Deutsche eine Steuererklärung abgeben. Dabei treten beim Ausfüllen oftmals die eine oder andere Frage auf. So kommt bei Personen, die für ihre Tätigkeit eine spezielle Arbeitskleidung tragen müssen, die Frage auf, ob man die Kosten fürs Waschen auch von der Steuer absetzen kann. Schließlich entstehen dadurch zusätzliche Kosten. Ob man das Waschen von Arbeitskleidung von der Steuer absetzen kann, erfährst du hier.

Kann man das Waschen von Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

In Deutschland gibt es viele Berufe, bei denen eine spezielle Arbeitskleidung getragen werden muss. Bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen muss diese regelmäßig gereinigt werden. Ein Unterfangen, dass ganz schön ins Geld geht. Betroffene fragen sich daher zurecht, ob man die Kosten von der Steuer absetzen kann. Wer seine Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann die Kosten dafür schätzen und in der Steuererklärung geltend machen.

Um die Kosten für das Waschen, Trocknen und/oder Bügeln möglichst genau zu berechnen, solltest du deine Arbeitskleidung separat waschen und trocknen. Damit Betroffene sich jedoch nicht wahllos irgendwelche Beträge ausdenken, gibt es von renommierten Lohnsteuerhilfevereinen Tabellen, die bei der Kostenermittlung helfen. Als Orientierungshilfe kann zum Beispiel die Tabelle der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. herangezogen werden:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Wäsche waschen
Kochwäsche 90 Grad0,77 Euro/kg0,50 Euro/kg0,43 Euro/kg0,37 Euro/kg
Buntwäsche 60 Grad0,76 Euro/kg0,48 Euro/kg0,41 Euro/kg0,35 Euro/kg
Pflegeleichte Wäsche0,88 Euro/kg0,60 Euro/kg0,53 Euro/kg0,47 Euro/kg
Wäsche trocknen
Ablufttrockner0,41 Euro/kg0,26 Euro/kg0,23 Euro/kg0,19 Euro/kg
Kondenstrockner0,55 Euro/kg0,34 Euro/kg0,29 Euro/kg0,24 Euro/kg
Bügeln
Dampfbügeleisen0,07 Euro/kg0,05 Euro/kg0,05 Euro/kg0,05 Euro/kg

Ein Rechenbeispiel

Laura, eine Polizistin, lebt mit ihrem Mann zusammen. Jede Woche wäscht sie 3,5 Kilo ihrer Berufskleidung bei 60 Grad und drei Kilo als pflegeleichte Wäsche. Die gesamte Wäsche (sechs Kilo) trocknet sie mit einem Kondenstrockner und bügelt sie anschließend. Abzüglich ihres Urlaubs arbeitet Laura 46 Wochen im Jahr. Auf dieser Basis sehen ihre Reinigungskosten wie folgt aus:

46 Wochen x 0,48 € x 3,5 kg (60 Grad-Wäsche)
+ 46 Wochen x 0,60 € x 3,5 kg (pflegeleichte Wäsche)
+ 46 Wochen x 0,34 € x 6 kg (Kondenstrockner)
+ 46 Wochen x 0,05 € x 6 kg (Bügeleisen)
Gesamtkosten im Jahr: 281,52 Euro

Was fällt alles unter Arbeitskleidung?

Arbeitskleidung muss entweder den typischen Anforderungen des Berufs entsprechen, eine Schutzfunktion erfüllen oder durch eindeutige Merkmale wie ein Logo klar als beruflich erkennbar sein. Hierzu gehören zum Beispiel Blaumann eines/einer Handwerker:in, der Arztkittel, die Gerichtsrobe von Anwalt:innen oder die Mütze und Jacke eines Kochs beziehungsweise einer Köchin.

„Wenn die Kleidung sowohl im Beruf als auch privat getragen werden kann, wird es komplizierter“, erklärt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg. „Das Finanzamt erkennt private oder bürgerliche Kleidung in der Steuererklärung nicht an.“

Selbst wenn Bankangestellte oder Bürokaufleute täglich im Anzug oder Kostüm zur Arbeit gehen, können sie die Kosten nicht einfach als berufsbedingte Ausgaben geltend machen, auch wenn sie in ihrer Freizeit Jeans und T-Shirt tragen. „Solange die Möglichkeit besteht, die Kleidung außerhalb des beruflichen Kontexts zu tragen, bleibt das Finanzamt unnachgiebig“, fügt Wawro hinzu.

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