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Kommt jetzt der rechtliche Anspruch auf Homeoffice? Was Habeck plant

Seit der Corona-Pandemie wird über ein Recht auf Homeoffice diskutiert. Nun plant Bundeswirtschaftsminister Habeck erneut einen Vorstoß.

Eine Frau sitzt an ihrem Küchentisch am Laptop.
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Auch wenn die Corona-Pandemie schon lange vorbei ist, ist das Arbeiten im Homeoffice ist für viele Menschen mittlerweile unverzichtbar geworden. Doch was viele nicht wissen: Einen rechtlichen Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus gibt es nicht. Doch das könnte sich womöglich bald ändern. Denn Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck fordert nun ein Recht auf Homeoffice. Alle Infos, hier.

Robert Habeck fordert Recht auf Homeoffice

Gemäß den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums könnte es in naher Zukunft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice geben. Denn der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) prüft die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexible Arbeit von zu Hause aus. Diese Informationen gehen aus einem Entwurf für den Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung hervor, wie das Handelsblatt berichtet.

Habeck preist diese Maßnahme als effektives Mittel gegen den Fachkräftemangel an. Fast so, als ob Arbeitgeber nicht längst selbst erkannt hätten, dass sie durch die Bereitstellung flexibler Arbeitsmodelle im harten Wettbewerb um neue Mitarbeiter punkten können. Spätestens seit der Corona-Zeit ist mobiles Arbeiten für viele Beschäftigte zum alltäglichen Standard geworden. Es mag Unternehmen geben, die sich gegen pragmatische Lösungen sträuben, aber auch sie werden dem Druck der sich wandelnden Arbeitswelt nachgeben müssen. Andernfalls riskieren sie, dass ihre Mitarbeiter zu anderen Arbeitgebern abwandern.

Arbeitgeber sprechen sich gegen Recht auf Homeoffice

Die Arbeitgeber lehnen den Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Habeck für verpflichtendes Homeoffice entschieden ab, wie die Bild-Zeitung berichtet. Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, betonte, dass das mobile Arbeit bereits fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Beschäftigter sei und in der Regel im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt werde.

Seiner Meinung nach bedarf es keines Gesetzes in dieser Angelegenheit, so die Bild-Zeitung. Habecks Forderung bezeichnete Kampeter als veraltet, und er warnte vor gesetzlichen Zwangsregelungen, die die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten gefährden und zusätzliche Bürokratie schaffen würden. Kampeter unterstrich die Wichtigkeit der unternehmerischen Freiheit bei der Flexibilität der Arbeitsbedingungen und lehnte Einschränkungen durch gesetzliche Vorgaben ab.