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Altersvorsorge mit Anfang 50: Diese Möglichkeiten gibt es

Altersvorsorge ist nicht nur etwas für jüngere Menschen. Auch mit 50 Jahren kann man finanziell noch fürs Alter vorsorgen. So funktioniert es.

Eine Frau mittleren Alters schaut sich Dokumente an.
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Altersvorsorge Tipps: Was solltest du tun, um im Alter ausgesorgt zu haben?

3 Dinge sollte jede:r in seiner oder ihrer Altersvorsorge auf dem Schirm haben. Wir zeigen, womit du beginnen solltest, um der Altersarmut zu entgehen.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Insbesondere jüngere Menschen bekommen immer wieder den Rat an Herz gelegt, finanziell fürs Alter vorzusorgen. Wer sich in jungen Jahren mit der Altersvorsorge nicht beschäftigt hat, kann das auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wie die Altersvorsorge mit Anfang 50 aussehen kann, erfährst du hier.

Altersvorsorge mit Anfang 50: So funktioniert es

Wer sich in jungen Jahren noch nicht mir der Altersvorsorge beschäftigt hat, muss mit Anfang 50 nicht mit voller Sorge in die Zukunft blicken. Denn eines können wir sagen: Es ist nie zu spät, um finanziell fürs Alter vorzusorgen. Darüber hinaus bleiben einem mit Anfang 50 noch gute 17 Jahre bis zum Renteneintritt. Zeit, die man nutzen kann, um seine finanzielle Situation im Alter noch etwas zu verbessern. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erfährst du im Folgenden.

1. Führe eine Kontenklärung durch

Einmal im Jahr informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ihre Versicherten in einem Schreiben über die geschätzte Höhe ihrer Rente.Was vielen nicht immer bewusst ist: Die Summe wird anhand der Daten berechnet, die bei der Rentenversicherung gespeichert sind. Dabei ist ein entscheidender Faktor das Durchschnittsgehalt der letzten fünf Jahre. Wenn das Gehalt bis zum Rentenbeginn steigt, kann sich auch der Rentenanspruch erhöhen.

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Bei der Berechnung der Rentenhöhe ist aber auch die Anzahl der Versicherungsjahre wichtig. Hierzu gehören auch Zeiten der Ausbildung, Pflege und Kindererziehung. Letztere werden von der Deutschen Rentenversicherung leider nicht immer automatisch erfasst. Aus diesem Grund sollten Versicherte im Rahmen einer sogenannten Kontenklärung überprüfen, ob sämtliche Daten und Zeiten korrekt hinterlegt sind.

2. Rentenpunkte kaufen

Um früher in den Ruhestand zu gehen, kann man Abschläge bei der Rente durch Sonderzahlungen ausgleichen, ohne sich dabei zum vorzeitigen Renteneintritt zu verpflichten. Diese Zahlungen erhöhen im Falle einer regulären Rente einfach den Rentenbetrag. Die Vorteile liegen in der vollständigen steuerlichen Absetzbarkeit der Einzahlungen und der Garantie für den Wert der Rentenpunkte.

Die Kehrseite dieser Möglichkeit besteht darin, dass erhebliche Sonderzahlungen erforderlich sind, um die Rente signifikant zu steigern. Zusätzlich kann das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig entnommen werden; stattdessen wird es im Alter schrittweise über die Rente zurückgeführt. Im Falle eines frühen Todes des Einzahlenden könnte dies unter Umständen zu einem unvorteilhaften Geschäft führen.

3. Noch schnell eine betriebliche Altersvorsorge abschließen

Eine zusätzliche Option besteht darin, sich für eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden. Max Schmutzer von der Stiftung Warentest empfiehlt diesen Schritt. Das Gute daran: Arbeitgeber in Deutschland müssen mindestens 15 Prozent der Beiträge beisteuern. Laut Schmutzer gehen jedoch viele Arbeitgeber freiwillig über dieses Minimum hinaus. Jan Scharpenberg rät dazu, diese Möglichkeit erst ab einem Arbeitgeberzuschuss von 25 Prozent in Betracht zu ziehen.

Ein weiterer Pluspunkt: Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge entfallen bis zu einem Freibetrag von 169,75 Euro pro Monat die Krankenkassenbeiträge. Schmutzer weist darauf hin, dass bei höheren Betriebsrenten dieser Aspekt die Attraktivität mindern könnte. Allerdings, so seine Überlegung, wenn man ohnehin erst spät mit den Einzahlungen beginnt, besteht die Möglichkeit, lediglich eine bescheidene Zusatzrente aufzubauen und unter die Freibetragsgrenze zu fallen.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, N-TV