Der erste Frühlingsmonat steht vor der Tür. Und damit treten zum 1. März in Deutschland wieder einmal neue Gesetze und Änderungen in Kraft. So sorgt die Strom- und Gaspreisbremse bei Verbraucher:innen für finanzielle Entlastung. Darüber hinaus fallen im kommenden Monat fast alle Corona-Regeln komplett weg. Alle wichtigen Änderungen für den März 2023 findest du hier im Überblick:
Änderungen im März 2023: Strom- und Gaspreisbremse treten in Kraft
Der kommende Monat bringt für Verbraucher:innen endlich die langersehnte finanzielle Entlastung mit sich. Denn ab März tritt sowohl die Strompreisbremse als auch die Gaspreisbremse in Kraft. Nach Angaben der Bundesregierung sollen sie rückwirkend ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten. Konkret bedeutet dies: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr beträgt der Gaspreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Haushalte, die Fernwärme beziehen, gilt der gedeckelte Preis von 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Wichtig: Der niedrige Preis gilt allerdings nur für ein Kontingent von 80 Prozent des im September vorhergesagten Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent müssen Verbraucher:innen den normalen Marktpreis zahlen.
Ebay schafft ab März die Gebühr für Privatverkäufer:innen ab
Für alle, die regelmäßig Gegenstände über Ebay verkaufen, gibt es gute Nachrichten: Ab dem 1. März dürfen Privatverkäufer:innen kostenlos auf dem Marktplatz ihre Dinge an den Mann bzw. an die Frau bringen. Bisher mussten sie nämlich rund elf Prozent ihrer Erlöse als Provision und zusätzlich auch noch 35 Cent als Einstellgebühr an Ebay zahlen. Mit der Änderung möchte Ebay die Anzahl an Privatverkäufer:innen langfristig erhöhen.
Änderungen März 2023: Masken- und Testpflicht entfällt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Nachdem die Maskenpflicht bereits im Februar bundesweit im ÖPNV und Fernverkehr aufgehoben wurde, fällt sie im März nun auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen für Angestellte und ihre Bewohner:innen. Doch damit nicht genug. Auch die Testpflicht gehört in den Einrichtungen der Geschichte an. Eines bleibt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen allerdings bestehen: das Tragen einer Maske.
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Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Roller sind nun schwarz
Besitzer:innen von Mofas, Mopeds und E-Roller sollten nun die Ohren spitzen. Denn ab März 2023 dürfen die Kleinkrafträder nur noch mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs sein. Wer bis dato noch keines besitzt, kann dieses problemlos bei seinem Versicherer erhalten. Die Farbe der Kennzeichen wechselt im jährlichen Turnus zwischen Schwarz, Grün und Blau, um auf einen Blick erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz auch aktuell ist.
Energiepauschale für Studierende soll es ab März geben
Lange haben Studierende darauf gewartet: die Energiepauschale. Doch nun ist es endlich soweit. Ab dem 15. März sollen Studierende die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Damit das Geld ausgezahlt wird, müssen Betroffene zuerst ein BundID-Konto anlegen. Wann das Geld jedoch tatsächlich auf dem Konto landet, ist bis dato noch unklar.
Mehr zum Thema Energiepauschale erfährst du hier: Energiepauschale für Studenten: Wann erfolgt die Auszahlung?
Quellen: focus.de, morgenpost.de und rnd.de