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Abschaffung der Maskenpflicht: Diese Regel muss trotzdem eingehalten werden

Ein Bundesland entscheidet sich nun einen drastischen Schritt zu gehen und schafft die Maskenpflicht ab. Doch eine Regel muss trotz dessen noch immer eingehalten werden.

Maskenpflicht
Eine Maske auf dem Boden, Menschen, die mit einem freien Gesicht spazieren gehen: Dieser Traum wird für viele in einem bestimmten Bundesland bald wahr. Foto: IMAGO / Rene Traut

28,2 Prozent der kompletten deutschen Bevölkerung ist bereits geimpft. Für ein bestimmtes Bundesland bedeutet diese Zahl einen Kurswechsel: Die Maskenpflicht soll abgeschafft werden. Trotz dieser revolutionären Entwicklung müssen allerdings bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden. Welches Bundesland England in diesem Fall nacheifert und auf welche Dinge trotzdem geachtet werden muss, erfährst du jetzt.

Schleswig-Holstein: Maskenpflicht aufgehoben

England macht es vor, Deutschland zieht, zumindest mit vorerst einem Bundesland, nach: Schleswig-Holstein setzt in Zukunft auf die Abschaffung der Maskenpflicht für eine Rückkehr zur Normalität. Die 3G-Regel soll hier für Ordnung sorgen und somit Geimpften, Genesenen und Getesteten mit der Maskenfreiheit bei Sportveranstaltungen, Gastronomiebesuchen und Co. eine gewisse Freiheit und ein Funken Normalität ermöglichen.

Die Maskenpflicht und auch die Kapazitätsbeschränkungen sollen in diesem Zusammenhang in allen Bereichen entfallen, wo das 3G-Prinzip gilt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) spricht dabei von einem „große[n] Schritt zurück zur Normalität mit weniger Grundrechtseinschränkungen in einer weitgehenden geöffneten 3G-Welt“ am Dienstag in Kiel nach der Kabinettsberatung.

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Entfallen der Maskenpflicht: Klare Ziele der schwarz-grün-gelben Koalition

Mit diesem großen Schritt steuert die schwarz-grün-gelbe Koalition ab dem 20. September auf eine vollkommen neue Normalität zu, in der wieder viel mehr möglich sein wird und Freiheit ein großes Stichwort ist. Allerdings gilt dieses Auflösen der Maskenpflicht noch nicht überall: Günther betont, dass Orte, wo die 3G-Regel nicht gilt (wie zum Beispiel im öffentlichen Personenverkehr), die Maskenpflicht nach wie vor besteht. Auch der Einzelhandel wird deshalb erst einmal nicht maskenfrei sein.

Neben der Maskenpflicht entfallen den Plänen der Koalition zufolge somit auch Kapazitätsbeschränkungen, Abstandsregeln und das Erheben der Kontaktdaten in Innenbereichen. Begründen tut die Regierung diese weitgreifende Entscheidung mit der seit Wochen relativ konstanten Inzident und der geringen Hospitalisierungsrate.

Inzidenz spielt keine Rolle mehr – Fokus auf Belegung der Intensivstationen

Wie Günther ebenfalls angibt, soll die Sieben-Tage-Inzidenz in den Hintergrund rücken. Stattdessen spielt in Zukunft die Belegung der Intensivstationen mit Covid-19-Personen eine entscheidende Rolle. In Schleswig-Holstein seien laut Günther nur 2,2 Prozent der Intensivbetten belegt. „Verschärfungen wird es geben bei einer angespannten Lage in den Krankenhäusern. In einem solchen Fall gilt 2G mit der Wahlmöglichkeit für 3G.“

Während die Zahl der Geimpften in ganz Deutschland bei rund 30 Prozent liegt sind nach Angaben der Landesregierung in Schleswig-Holstein mehr als 65 Prozent der Menschen bereits vollständig geimpft. Eine Erstimpfung haben schon 70 Prozent erhalten. Der Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) spricht von einer „Pandemie der Ungeimpften“, da die meisten coronainfizierten Menschen waren, die bisher ungeimpft sind. Ob der Reiz der Abschaffung der Maskenpflicht mehr Leute in die Impfzentren bringen wird, wird die Zeit zeigen.

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